Ein Verfahren vor dem Sozialgericht durchläuft mehrere klar strukturierte Phasen: Nach Ihrer Klageerhebung prüft das Gericht zunächst die formalen Voraussetzungen, fordert dann die Behördenakte an und versucht in der Regel eine gütliche Einigung. Scheitert diese, folgt eine mündliche Verhandlung mit anschließendem Urteil.
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