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Maren Mengering - Ihre Rechtsanwältin, Mediatorin & Coach

Rechtsanwalt Einvernehmliche Scheidung Köln und Frechen

Dienstleistung im Familienrecht

Sie möchten Ihre Ehe schnell und unkompliziert auflösen?

Sie und Ihr/e Ex-Partner/in haben sich bereits auf eine Scheidung geeinigt? Es gibt kein böses Blut zwischen Ihnen und Sie wollen nur noch zügig und unkompliziert geschieden werden? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Kennzeichnend hierfür ist das beidseitige Begehren der Ehepartner, die Ehe aufzulösen.

Die einvernehmliche Scheidung bringt viele Vorteile. Sie kann kostengünstiger gestaltet werden und ist weniger zeitintensiv als eine strittige Scheidung oder gar eine Härtefallscheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Kosten eingespart werden, da sich nur der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, durch einen Anwalt vertreten lassen muss.

Suchen Sie noch nach einem optimalen Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Anwalt auf!

Wie stellen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die einvernehmliche Scheidung ist – sofern die Ehepartner sich darauf einigen, dass nur einer einen Rechtsanwalt beauftragt – die kostengünstigste Scheidungsoption. Die Kosten für eine Scheidung orientieren sich am Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und werden anhand des Verfahrenswert bestimmt. Zur Bestimmung des Verfahrenswertes wird grundsätzlich das 3-fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten zzgl. eines Aufschlags für die Durchführung des Versorgungsausgleichs herangezogen. Der Versorgungsausgleich ist von Amts wegen bei jeder Scheidung mit vorzunehmen. Sollten die Ehegatten nicht über regelmäßiges Einkommen verfügen, so wird ein Quartalsdurchschnitt für die Berechnung herangezogen.

Sollte einer der beiden Ehegatten nicht in der Lage sein, die Kosten zu tragen, kann ein Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.

Suchen Sie noch nach einem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Bei mir sind Sie an der richtigen Stelle, sobald es um eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar geht. Ich gestalte den gesamten Verlauf vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur endgültigen Ehescheidung transparent und effektiv.

Was sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung?

Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen vor.

  • Die Ehe muss gescheitert sein
    • Die eheliche Lebensgemeinschaft liegt nicht mehr vor und ein Wiederherstellen ist nicht in Sicht.
  •  Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr (Trennungsjahr) getrennt.
    • Sollten Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, ist es empfehlenswert, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzulegen und das Dokument zu unterschreiben. Vor dem Familiengericht dient dies dann als Beweis für die Einhaltung des Trennungsjahres. Weiter können auch Aussagen von Bekannten Ihre Aussage stützen.
  •  Um die Einvernehmlichkeit zu gewährleisten, sollten Sie sich im Vorfeld über die wichtigsten Scheidungsfolgen austauschen. Sollte Ihnen dies schwerfallen, kann auch ein Mediator eingeschaltet werden.

Bei einem Scheidungsanwalt können Sie überprüfen lassen, ob Sie bereits alle Voraussetzungen erfüllen. Mögliche Unstimmigkeiten können so auch außergerichtlich beseitigt werden. Damit Ihre Scheidung so schnell wie möglich vollzogen wird, rufen Sie mich an und vereinbaren einen Beratungstermin!

Bei einem Scheidungsanwalt können Sie überprüfen lassen, ob Sie bereits alle Voraussetzungen erfüllen. Mögliche Unstimmigkeiten können so auch außergerichtlich beseitigt werden. Damit Ihre Scheidung so schnell wie möglich vollzogen wird, rufen Sie mich an und vereinbaren einen Beratungstermin!

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Haben Sie sich mit Ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt, stellt sich meist die Frage, wie diese ablaufen wird. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie den ersten und schwierigsten Schritt schon getan.

Für die Scheidung einer Ehe ist das Familiengericht zuständig. Die Ehe wird nur auf Antrag geschieden. Um den Antrag auf Ehescheidung einreichen zu können, muss einer der Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein.

Der Anwalt wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele durchgehen und Sie transparent über die Rechtslage informieren. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen ebenfalls im Einvernehmen geregelt werden. Meist stellen sich – bereits bei Trennung – diese Fragen:

  • Wer darf in der ehelichen Wohnung wohnen bleiben?
  • Wer bekommt welche Teile des Hausrats?
  • Wie soll mit gemeinsamen Verbindlichkeiten umgegangen werden?
  • Bei wem sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer kommt künftig für Ausgaben der Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.) auf?
  • Bestehen Unterhaltsansprüche und wenn ja, wie werden diese gehandhabt?
Sie und Ihr Partner streiten sich noch über wichtige Scheidungsfolgen? Gerne kläre ich Sie in einem Beratungsgespräch über die bestehende Rechtslage auf und helfe Ihnen eine Lösung zu finden.

Sofern alle Scheidungsfolgen geklärt sind, wird nach Ablauf des Trennungsjahres mit der Einreichung des Scheidungsantrags der Scheidungsprozess eingeleitet. Nachdem die Dokumente vor Gericht geprüft wurden, wird ein Gerichtstermin festgesetzt, bei dem Sie beide erscheinen müssen und das Gericht die Ehe für geschieden erklärt.

Gerne erstelle ich Ihren Scheidungsantrag und vertrete Sie im Scheidungsprozess.

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich kümmere mich um Ihre Scheidung

Falls Sie noch nach einem kompetenten und erfahrenen Anwalt für Ihre Scheidung suchen, stehe ich Ihnen zur Seite. Nicht nur juristisch betreue ich Sie auf höchstem Niveau, auch menschlich stehe ich Ihnen zur Seite. Neben Wut und Trauer stellt eine Scheidung auch immer einen hohen Kostenfaktor dar. Außerdem müssen viele (rechtliche) Dinge entschieden und geklärt werden, die einen großen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Besonders spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien nur schwer zu erkennen, geschweige denn in ihrem Umfang abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine außenstehende und fachliche Sicht notwendig, um Sie aufzuklären welche Folgen eine Scheidung oder auch schon eine Trennung mit sich bringt. Des Weiteren benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.

Ihr Partner und Sie haben sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden? Mit mir an Ihrer Seite wird diese so optimiert und kostengünstig wie möglich verlaufen! Kontaktieren Sie mich jetzt für eine umfassende Erstberatung!
Da es keine offizielle Stelle gibt, bei der Eheleute eine Trennung anzeigen können, kann der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung herangezogen werden. Auch Zeugen können bestätigen, seit wann das Ehepaar getrennt lebt. Bei einer Trennung innerhalb derselben Wohnung reicht auch eine schriftliche Vereinbarung.
Der Verfahrenswert setzt sich zusammen aus dem 3-fachen monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten zzgl. des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich. Für diesen werden in der Regel 10 % pro Versorgungsanrecht addiert. Dieser Wert ist die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu zahlen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dieser wird bewilligt, wenn der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu decken (Bedürftigkeit) und das Verfahren eine Aussicht auf Erfolg aufweist.
Meist sind die Rentenanwartschaften beider Ehegatten unterschiedlich hoch. Durch den Versorgungsausgleich werden diese Unterschiede ausgeglichen. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu zahlen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dieser wird bewilligt, wenn der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu decken (Bedürftigkeit) und das Verfahren eine Aussicht auf Erfolg aufweist.
Unterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangs- und Sorgerecht, Hausratsaufteilung etc.
Es geht dabei um die Aufteilung von Vermögen, das sich die Eheleute während der Ehe aufgebaut haben. Sollte kein Ehevertrag vorliegen, sollen nach dem Gesetz beide Eheleute je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe teilhaben. Für eine Berechnung muss Ihr gesamtes Vermögen dokumentiert werden.
Sollten Sie sich nicht selbst finanzieren können und Ihr Expartner genug verdienen, steht Ihnen in der Zeit nach der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe Trennungsunterhalt zu. Diesen Unterhalt müssen Sie schriftlich einfordern. Anhand Ihres Einkommens und des Einkommens Ihres Ehegatten kann berechnet werden, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Komplexität der Angelegenheiten und der Geschwindigkeit, mit der die Ehepartner Vereinbarungen treffen können. In der Regel dauert es jedoch weniger Zeit als eine streitige Scheidung.
Änderungen an einer einvernehmlichen Scheidungsvereinbarung können möglich sein, wenn sich die Umstände wesentlich ändern. Dies erfordert jedoch in der Regel eine erneute rechtliche Prüfung und gegebenenfalls die Genehmigung durch das Gericht.

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