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Maren Mengering - Ihre Rechtsanwältin, Mediatorin & Coach

Rechtsanwalt Erwerbsminderungsrente Frechen

Dienstleistung im Sozialrecht

Erhöhen Sie Ihre Möglichkeiten auf Erwerbsminderungsrente durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten.

Sie benötigen Erwerbsminderungsrente? Die Erwerbsminderung stellt für viele Menschen eine ernsthafte Herausforderung dar, da sie durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. In solchen Situationen kann die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten.

Doch der Prozess der Antragstellung und Durchsetzung der eigenen Ansprüche im Sozialrecht kann komplex und oft auch frustrierend sein. Hier kommt ein auf Sozialrecht spezialisierter Rechtsanwalt ins Spiel, der seine Mandanten durch den gesamten Prozess begleitet und ihnen dabei hilft, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Von der korrekten Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis hin zur Vertretung vor dem Sozialgericht – ein erfahrener Rechtsanwalt für Sozialrecht ist ein wertvoller Partner, der seinen Mandanten die nötige Unterstützung und Expertise bietet, um ihre Rechte effektiv zu verteidigen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Rente aufgrund voller Erwerbsminderung

  • Sie haben Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Das gilt für alle Tätigkeiten.

    • Diesen Nachweis müssen Sie der Rentenversicherung durch geeignete ärztliche Atteste erbringen. 

    • Es besteht die Möglichkeit, dass die Rentenversicherung Sie zu einer weiteren gutachterlichen Untersuchung einlädt.

  • Für Menschen mit Behinderung gelten spezielle Voraussetzungen:

    • Behinderte Menschen gelten auch als voll erwerbsgemindert, wenn sie in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung arbeiten, da sie aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig sein können.

  • Arbeit in einer Behindertenwerkstatt:

    • Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, erhalten Sie dennoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie eine Wartezeit von 20 Jahren erfüllen. 

    • Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie 20 Jahre ununterbrochen arbeitsunfähig in einer Behindertenwerkstatt tätig waren.

Rente aufgrund teilweiser Erwebsminderung

Voraussetzung für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, dass aufgrund von Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann.

  • Die Höhe einer Teilrente:

    • Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

    • Somit ist es möglich, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, um das Einkommen zu verbessern.

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zusätzliches Einkommen:

    • Es gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.

    • Bei Überschreiten dieser Grenze erfolgt eine Kürzung der Rente. Die tägliche Arbeitszeit darf sechs Stunden nicht überschreiten.

Anerkannte Krankheiten und Leiden für eine Erwerbsminderung

  • Psychische Gesundheitsprobleme

    • Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout können Gründe für eine Erwerbsminderungsrente sein. 

    • Da sie oft schwer nachweisbar sind, kann ein Anwalt Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Unterlagen und Gutachten zu beschaffen, um die Erwerbsminderung glaubhaft zu machen.

  • Orthopädische Beschwerden

    • Orthopädische Erkrankungen wie Rückenschmerzen, Gelenkprobleme oder Arthrose können ebenfalls zu einer Erwerbsminderung führen. 

    • Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die notwendigen medizinischen Unterlagen und Gutachten zusammenzustellen.

  • Herz-Kreislauf-Probleme

    • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems wie Bluthochdruck, Herzinsuffizienz oder koronare Herzkrankheit können ebenfalls zu einer Erwerbsminderung führen. 

    • In solchen Situationen kann ein Anwalt Ihnen helfen, die entsprechenden ärztlichen Nachweise zu sammeln und den Antrag ordnungsgemäß zu stellen.

  • Neurologische Herausforderungen

    • Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose, Parkinson oder Epilepsie können ebenfalls eine Erwerbsminderungsrente rechtfertigen.

    • Anwälte für Sozialrecht können Ihnen dabei helfen, Diagnosen und medizinische Gutachten zu beschaffen.

  • Weitere Gesundheitsprobleme

    • Krebs, chronische Schmerzsyndrome oder Autoimmunerkrankungen können zur Erwerbsminderung führen. 

    • In all diesen Fällen kann ein Anwalt für Erwerbsminderungsrente von großem Nutzen sein.

So stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente

  • Erstantrag auf Erwerbsminderungsrente

    • Die Deutsche Rentenversicherung stellt das Formular für den Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente kostenlos auf ihrer Website zum Download bereit. 

    • Um Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu prüfen, müssen das Antragsformular sowie die verschiedenen Fragebögen und Anlagen vollständig ausgefüllt werden. 

    • Dazu gehören Angaben zu Ihren behandelnden Ärzten, Krankenhausaufenthalten, Rehabilitationsmaßnahmen und eine Auflistung Ihrer bisherigen Beschäftigungsverhältnisse.

    • Fehler bei der Antragstellung können zu Ablehnungen und Verzögerungen führen. 

    • Deshalb ist es empfehlenswert, bereits bei Antragstellung die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen. 

    • Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, den Antrag korrekt auszufüllen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und eventuelle Unklarheiten zu klären.

  • Widerspruchsverfahren

    • Bei einer Ablehnung des Erstantrags können Sie innerhalb einer festgelegten Frist Widerspruch einlegen. 

    • Dies ist wichtig, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine erneute Prüfung Ihres Antrags zu erreichen. 

    • Die Unterstützung eines Rechtsanwalts ist dabei besonders hilfreich, da dieser die Ablehnungsgründe analysieren und zusätzliche Nachweise oder Gutachten beschaffen kann, um Ihren Widerspruch zu begründen.

  • Klage vor dem Sozialgericht

    • Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. 

    • Ein erfahrener Rechtsanwalt für Sozialrecht kann mögliche Verfahrensfehler oder unzureichende Gutachten aufdecken und Ihren Fall vertreten. 

    • Durch eine Klage können Sie Einfluss auf die Entscheidung der Rentenversicherungsträger nehmen und die Ihnen zustehende Erwerbsminderungsrente erhalten.

  • Medizinische Gutachten

    • Medizinische Gutachten sind für die Erwerbsminderungsrente entscheidend, da sie die Grundlage für die Entscheidung der Rentenversicherungsträger darstellen. 

  • Anwaltskosten

    • Die Kosten für einen Rechtsanwalt können je nach Fall variieren, aber oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. 

    • Es ist ratsam, sich über die Kosten und mögliche Kostenerstattungen zu informieren.

Meine Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

  • Dokumentation für den Erfolg

    • Ein umfassendes Dokumentieren Ihrer Erkrankung und der damit verbundenen Einschränkungen ist entscheidend für den Erfolg Ihres Antrags.

    • Es ist wichtig, sämtliche relevanten ärztlichen Befunde, Therapieberichte und Gutachten zu sammeln und aufzubewahren.

  • Vorbereitung auf das Gutachten

    • Bereiten Sie sich umfassend auf das medizinische Gutachten vor, indem Sie sich über den Ablauf und die möglichen Fragen informieren. 

    • Ich kann Ihnen hierbei wertvolle Tipps geben.

  • Kommunikation mit dem Anwalt

    • Eine gute Kommunikation mit unserer Kanzlei für Erwerbsminderungsrente ist für den Erfolg Ihres Antrags unerlässlich. 

    • Halten Sie mich über den aktuellen Stand Ihrer Erkrankung und eventuelle Änderungen in Ihrer Situation auf dem Laufenden.

  • Geduld und Durchhaltevermögen

    • Der Antragsprozess für eine Erwerbsminderungsrente kann langwierig und frustrierend sein. 

    • Bleiben Sie geduldig und lassen Sie sich nicht entmutigen. Wir werden Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Meine Tätigkeit für Sie

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen nähere Informationen zu unseren Leistungen im Bereich der Erwerbsminderungsrente und des Sozialrechts zu geben. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Ihnen in diesen Angelegenheiten zu unterstützen. Zögern Sie nicht, mich noch heute zu kontaktieren.

Im Sinne der Gesetzestexte wird eine Person als vollständig erwerbsgemindert angesehen, wenn sie nur für weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist eine Person hingegen, wenn sie zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeitsfähig ist.

Als Rechtsanwalt haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn aufgrund von Krankheit oder Behinderung die Fähigkeit besteht, weniger als drei Stunden pro Tag in allen Tätigkeiten zu arbeiten. Die Festlegung erfolgt auf Basis ärztlicher Unterlagen.

Als Rechtsanwalt unserer Kanzlei muss ich darauf hinweisen, dass Krankheiten wie Diabetes, Rheuma, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Rückenleiden, Krebserkrankungen oder die Folgen eines Schlaganfalls zur Arbeitsunfähigkeit führen können. Letztlich obliegt die Entscheidung über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung.
Die Rehabilitation hat immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen oder Schädigungen im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts, wie beispielsweise Kriegsverletzungen, findet der Grundsatz „Reha vor Rente“ keine Anwendung.
Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags besteht die Option, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einzulegen. Diesen schriftlichen Widerspruch müssen Sie entweder persönlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen oder zur Niederschrift geben.
Es existieren die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden können. Die teilweise Erwerbsminderungsrente kommt zum Tragen, wenn zwischen drei und sechs Stunden täglich gearbeitet werden können.
Die Bestimmung der Erwerbsminderungsrente erfolgt anhand der individuellen Versicherungszeiten und dem erzielten Durchschnittseinkommen während des Erwerbslebens. Gewöhnlich beläuft sich die Rentenhöhe auf 30 bis 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens.
Ja, im Grundsatz ist es durchaus machbar, neben der Erwerbsminderungsrente einer Beschäftigung nachzugehen. Es existieren jedoch Einkommensschwellen, die nicht überschritten werden dürfen, da andernfalls eine Kürzung der Rente in Betracht gezogen werden muss.
Die Erwerbsminderungsrente wird normalerweise bis zum Erreichen des regulären Rentenalters gezahlt. Von diesem Zeitpunkt an wird sie in eine Altersrente umgewandelt.

Wenn die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, unter Umständen zusätzliche Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen. Es wird empfohlen, sich hierzu bei den zuständigen Behörden beraten zu lassen.

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