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Ihre Kanzlei Rechtsanwältin Maren Mengering.
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 09:00 – 17:00 Uhr
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Das Schwerbehindertenrecht hat entscheidenden Einfluss auf Ihre Nachteilsausgleiche, Ihre finanzielle Absicherung sowie Ihre beruflichen und sozialen Perspektiven. Der anerkannte Grad der Behinderung (GdB) wirkt sich unmittelbar auf steuerliche Vergünstigungen, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Rentenansprüche und weitere wichtige Rechte aus. Gleichzeitig empfinden viele Betroffene das Antragsverfahren als unübersichtlich und belastend. Umfangreiche Formulare, medizinische Gutachten und oftmals schwer nachvollziehbare Bescheide führen nicht selten zu Unsicherheit und Frustration.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein zu niedriger GdB festgestellt oder ein Antrag vollständig abgelehnt wird, obwohl die gesundheitlichen Einschränkungen eine weitergehende Anerkennung rechtfertigen würden. Ohne rechtliche Unterstützung bleiben berechtigte Ansprüche daher oftmals ungenutzt.
Als Rechtsanwältin im Schwerbehindertenrecht stehe ich Ihnen verlässlich zur Seite. Ich prüfe Bescheide sorgfältig, unterstütze Sie bei der Antragstellung und vertrete Ihre Interessen konsequent im Widerspruchs- und Klageverfahren. Dabei lege ich großen Wert auf eine verständliche, strukturierte und transparente Beratung – stets mit dem Blick auf Ihre persönliche Situation und dem Ziel, Ihre Rechte nachhaltig durchzusetzen.
Ich prüfe Ihre medizinischen Unterlagen und Bescheide sorgfältig und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung, ob ein Widerspruch oder eine Klage sinnvoll ist. Sie wissen genau, welche Chancen bestehen und welche nächsten Schritte empfehlenswert sind.
Das Schwerbehindertenrecht ist stark von Verwaltung und medizinischen Bewertungen geprägt. Ich übersetze diese für Sie in klare, verständliche Worte. So wissen Sie, worauf es ankommt und können Entscheidungen bewusst treffen.
Ich vertrete Ihre Interessen engagiert gegenüber dem Versorgungsamt und vor dem Sozialgericht. Ziel ist es, eine gerechte Anerkennung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen zu erreichen und Ihnen die Nachteilsausgleiche zu sichern, die Ihnen zustehen.
Bescheide des Versorgungsamtes sind für Betroffene oft schwer nachvollziehbar. Medizinische Einschränkungen werden nicht ausreichend berücksichtigt oder falsch bewertet. Ein zu niedriger GdB kann jedoch erhebliche Nachteile im Alltag, im Berufsleben und bei Sozialleistungen mit sich bringen.
Ich prüfe Ihren Bescheid sorgfältig, erkläre Ihnen verständlich, welche Rechte Sie haben, und begleite Sie zuverlässig durch das gesamte Verfahren – vom Antrag über den Widerspruch bis zur Klage vor dem Sozialgericht.
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