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Ihre Kanzlei Rechtsanwältin Maren Mengering.
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Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es Paaren, sich rasch und kostengünstig scheiden zu lassen – ganz ohne stressige Auseinandersetzungen. Wenn beide Ehepartner sich über die Trennung und deren Auswirkungen einig sind, kann die Scheidung mit lediglich einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch beträchtliche Kosten, da nur ein Rechtsanwalt engagiert werden muss. So gelingt der Neuanfang einfach und ohne langwierige Konflikte.
Die Scheidung kann entweder einvernehmlich oder streitig durchgeführt werden. Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner:
die Scheidung wünschen und
sich über die Folgen der Scheidung einig sind.
In diesem Fall reicht es aus, dass ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt, während der andere einfach zustimmen kann – ganz ohne eigenen Anwalt.
Bei einer streitigen Scheidung hingegen sind beide Parteien anwaltlich vertreten, was zu längeren Verfahren und höheren Kosten führt.
Da in Deutschland für den Scheidungsantrag Anwaltszwang besteht, muss dieser von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.
Der andere Ehegatte kann der Scheidung jedoch zustimmen, ohne selbst einen Anwalt beauftragen zu müssen.
Ein wesentlicher Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass sie Zeit, Kosten und unnötige Konflikte spart.
Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es Paaren, sich rasch und kostengünstig scheiden zu lassen – ganz ohne stressige Auseinandersetzungen. Wenn beide Ehepartner sich über die Trennung und deren Auswirkungen einig sind, kann die Scheidung mit lediglich einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch beträchtliche Kosten, da nur ein Rechtsanwalt engagiert werden muss. So gelingt der Neuanfang einfach und ohne langwierige Konflikte.
Selbst wenn beide Ehepartner übereinstimmen, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung erfüllt sein. Die entscheidende Regelung hierbei findet sich in § 1566 Abs. 1 BGB, der das Scheitern der Ehe rechtlich definiert.
Damit eine Scheidung ohne Konflikte möglich ist, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr).
Ein Scheidungsantrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung eingereicht werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Dies kann jedoch rechtliche Risiken mit sich bringen und sollte individuell geprüft werden.
Ich muss den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
Der Antrag enthält wesentliche Informationen wie die Daten der Ehepartner, gemeinsame Kinder, den Trennungszeitpunkt und bestimmte Scheidungsfolgen.
Die Ehepartner müssen sich über alle Scheidungsfolgen einig sein.
Die Einvernehmlichkeit muss im Scheidungsantrag deutlich erkennbar sein, was ich sicherstelle.
Der andere Ehepartner muss der Scheidung zustimmen, um das Verfahren ohne Streit zu ermöglichen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Ehe gütlich geschieden werden – ohne langwierige Prozesse oder emotionale Belastungen.
Tipp: Scheidungsfolgen frühzeitig regeln
Um das gerichtliche Verfahren weiter zu vereinfachen und zu verkürzen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt werden.
In dieser Vereinbarung werden bereits im Vorfeld verbindliche Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht getroffen, um Streitigkeiten zu vermeiden und einen Konflikt zu verhindern.
Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Kosten und verhindert einen belastenden Rosenkrieg. Ich, als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht, begleite Sie durch den gesamten Scheidungsprozess. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten!
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird maßgeblich durch folgende Faktoren bestimmt:
Einkommen beider Ehepartner
Vermögen beider Ehepartner, abzüglich bestimmter Freibeträge
Basierend auf diesem Verfahrenswert werden sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten berechnet.
Gerichtskosten
Das zuständige Familiengericht wird erst tätig, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde.
Die Gerichtskosten setzen sich aus gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen.
<spanGrundsätzlich muss derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, diese Kosten vorstrecken.
Nach Abschluss des Verfahrens teilen sich die Ehegatten die Gerichtskosten in der Regel hälftig.
Anwaltskosten
Ein wesentlicher Kostenvorteil der einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass nur ein Anwalt benötigt wird.
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren basieren ebenfalls auf dem Verfahrenswert und sind grundsätzlich vom Auftraggeber des Anwalts (Antragsteller) zu zahlen.
Um die finanzielle Belastung fair zu verteilen, empfehle ich, vorab eine Vereinbarung zur hälftigen Kostenübernahme zwischen den Ehepartnern zu treffen.
Fazit: Einvernehmliche Scheidung spart Kosten
Da kein langwieriger Rosenkrieg vor Gericht ausgetragen wird, bleibt eine einvernehmliche Scheidung nicht nur nervenschonend, sondern auch finanziell überschaubar.
Eine frühzeitige Einigung über die Scheidungsfolgen kann zudem zusätzliche Kosten vermeiden und das Verfahren beschleunigen.
Die Dauer einer Scheidung ohne Konflikte wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst – einige davon können die Ehepartner steuern, während andere in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts fallen.
Da eine einvernehmliche Scheidung ohne langwierige Auseinandersetzungen erfolgt, wird sie in der Regel wesentlich schneller abgeschlossen als ein gerichtlicher Streit.
In vielen Fällen verkürzt sich die Dauer der Scheidung um mehrere Monate.
Wie lange das Verfahren bei dem zuständigen Familiengericht dauert, hängt von der Auslastung und den individuellen Gegebenheiten ab.
Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie gerne und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung, mit welcher Dauer Sie in Ihrem speziellen Fall rechnen können.
Obwohl eine einvernehmliche Scheidung schneller und kostengünstiger als ein gerichtlicher Rosenkrieg ist, gibt es einige Risiken, die nicht unterschätzt werden sollten. Ein zentraler Punkt ist meine anwaltliche Vertretung:
Da in einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt beauftragt wird, vertrete ich ausschließlich die Interessen meines Mandanten – nicht die beider Ehegatten.
Aus berufsrechtlichen Gründen darf ich als Rechtsanwalt immer nur eine Partei beraten und unterstützen.
Der nicht vertretene Ehegatte befindet sich dadurch strukturell im Nachteil, auch wenn er glaubt, dass alle Scheidungsfolgen fair geregelt seien.
Ohne eigene anwaltliche Beratung können finanzielle und rechtliche Risiken übersehen werden.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Schutz vor späteren Konflikten
Ein häufiger Fehler ist es, auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten.
Wird keine klare Regelung zu Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht getroffen, kann es nach der Scheidung zu nachträglichen Streitigkeiten kommen – oft mit erheblichen finanziellen Folgen.
In solchen Fällen müssen dann doch zwei Anwälte eingeschaltet werden, und aus der vermeintlich einfachen Trennung wird ein kostspieliger Rechtsstreit.
Um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Scheidung tatsächlich ohne Probleme verläuft, empfehle ich die zeitnahe Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dadurch können unangenehme Überraschungen vermieden werden und es wird gewährleistet, dass aus einer harmonischen Trennung kein Rosenkrieg entsteht.
Eine einvernehmliche Scheidung kann nur dann wirklich reibungslos verlaufen, wenn alle Scheidungsfolgen eindeutig geregelt sind. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich sämtliche wichtigen Rechte und Pflichten nach der Ehe vertraglich festhalten. So vermeide ich spätere Konflikte und verhindere einen unerwarteten Rosenkrieg.
Welche Scheidungsfolgen können einvernehmlich geregelt werden?
Unterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Vermögensaufteilung: Zugewinnausgleich und finanzielle Regelungen
Versorgungsausgleich: Verteilung von Rentenanwartschaften
Ehewohnung: Regelung zur eigenen oder gemieteten Immobilie
Hausrat: Verteilung der Haushaltsgegenstände
Kinder: Sorgerecht und Umgangsrecht
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung – Rechtssicherheit für beide Seiten
Scheidungsfolgenvereinbarungen können vor, während oder nach der Scheidung erstellt werden.
Falls bereits ein Ehevertrag besteht, enthält dieser oft Regelungen zu wichtigen Scheidungsfolgen.
Ich prüfe bestehende Verträge auf Wirksamkeit, Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit und passe diese bei Bedarf an die Vorstellungen beider Ehegatten an.
Schnellere Scheidung durch Verzicht auf den Versorgungsausgleich
Wenn es den Ehepartnern vor allem darum geht, die Scheidung möglichst schnell abzuschließen, kann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich das Verfahren zusätzlich beschleunigen.
Ich prüfe individuell, ob ein Versorgungsausgleich in Ihrem Fall überhaupt erforderlich wäre und ob ein Verzicht rechtlich möglich und sinnvoll ist.
Eine frühzeitige Scheidungsfolgenvereinbarung spart Zeit, Kosten und verhindert, dass aus einer unkomplizierten Trennung ein teurer Rosenkrieg wird. Lassen Sie sich jetzt von mir, Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht, beraten!
Bei einer einvernehmlichen Scheidung profitieren Sie von einer schnellen und kosteneffizienten Lösung, ohne langwierige Auseinandersetzungen. Ich begleite Sie professionell durch den gesamten Prozess – von der strategischen Planung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Meine anwaltlichen Leistungen für eine einvernehmliche Scheidung umfassen:
Individuelle Beratung: Prüfung, ob eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt in Ihrem Fall sinnvoll ist
Rechtliche Prüfung: Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf
Begleitung des Scheidungsverfahrens: Von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zur rechtskräftigen Scheidung
Zusätzlich unterstütze ich Sie bei der Erstellung oder Überprüfung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Regelungen für Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht zu treffen.
Als Ihr Rechtsanwalt sorge ich dafür, dass Ihre Trennung gerecht und rechtssicher abläuft. Lassen Sie sich jetzt beraten und beginnen Sie unbeschwert einen neuen Lebensabschnitt.
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