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Einvernehmliche Scheidung: Mit klaren Absprachen deutlich Kosten sparen

Fachbeitrag im Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung: Durch klare Absprachen erheblich Kosten einsparen

Sie möchten sich scheiden lassen? Sind Sie über die wichtigsten Punkte einig? Die einvernehmliche Scheidung stellt den einfachsten Weg dar, eine Ehe rechtssicher zu beenden und dabei hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden.

Wenn beide Ehepartner kooperativ agieren und auf Streitigkeiten verzichten, kann das Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht werden.

Ich zeige Ihnen, wie Sie durch klare Absprachen, rechtzeitige Planung und gegenseitige Einigkeit Zeit, Geld und emotionale Belastungen verringern und Ihre Scheidung schnell sowie fair abschließen können.

Einvernehmliche Scheidung: Der kostengünstigste Weg zur Scheidung

Eine Scheidung muss nicht zwangsläufig teuer oder langwierig sein. An diesem Punkt kommt die einvernehmliche Scheidung ins Spiel. Wenn beide Ehepartner die Trennung wünschen und sich bereits über die wesentlichen Folgen einig sind, kann ich das Scheidungsverfahren erheblich vereinfachen.

Der wesentliche Kostenvorteil besteht darin, dass Streitigkeiten vermieden werden. Jeder Konflikt bezüglich Unterhalt, Vermögen oder Kindern führt zu zusätzlichen Anträgen, höheren Verfahrenswerten und somit steigenden Gerichts- und Anwaltskosten. Eine einvernehmliche Scheidung verhindert genau diese Situation und stellt daher die kostengünstigste Scheidungsform dar.

Einigkeit führt zu Kosteneinsparungen: Bedingungen für reduzierte Scheidungsausgaben

Um eine Scheidung einvernehmlich und kosteneffizient zu gestalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahr ist es vor allem entscheidend, dass keine streitigen Scheidungsfolgen vorhanden sind. Besonders kostenintensiv sind dabei folgende Punkte:

  • Unterhaltsfragen
  • Vermögensaufteilung und Zugewinn
  • Regelungen zu Hausrat und Ehewohnung
  • Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder

Je mehr dieser Punkte außergerichtlich geklärt werden, desto geringer fallen die Gesamtkosten aus. Eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für Rechtssicherheit und verhindert kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Anwaltszwang? Doch keine doppelten Anwaltskosten.

In Deutschland besteht auch bei einer einvernehmlichen Scheidung Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag kann ausschließlich von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Ehepartner zwingend einen eigenen Anwalt beauftragen muss.

Gerade hierin liegt ein erhebliches Einsparpotenzial: In vielen Fällen genügt es, wenn lediglich ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu und verursacht keine eigenen Anwaltskosten. Bei entsprechender interner Kostenaufteilung zahlen letztlich beide Ehepartner nur einen Bruchteil dessen, was bei zwei Anwälten anfallen würde.

„Gemeinsamer Rechtsanwalt“ als Schlüssel zur Kostensenkung

Obwohl ein Rechtsanwalt rechtlich gesehen stets nur eine Partei vertreten darf, wird umgangssprachlich von einem „gemeinsamen Anwalt“ gesprochen, wenn ich als Rechtsanwalt das gesamte Scheidungsverfahren übernehme. Für die Kosten hat das folgende konkrete Auswirkungen:

  • Es fällt lediglich eine Anwaltsgebühr an

  • Gerichtskosten erhöhen sich nicht durch zusätzliche Anträge

  • Das Verfahren bleibt klar und übersichtlich

Es ist jedoch Voraussetzung, dass beide Ehepartner vollständig einverstanden sind und keine individuellen Interessen durchgesetzt werden müssen. Sobald Streitigkeiten auftreten, steigen die Kosten automatisch und häufig erheblich.

Konkrete Einsparungen bei den Kosten: Ein einfaches Beispiel

Die mögliche finanzielle Ersparnis lässt sich anhand eines vereinfachten Beispiels verdeutlichen: Verdient ein Ehepaar gemeinsam ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 4.800 Euro, ergibt sich ein Verfahrenswert von rund 14.400 Euro.

Die Anwaltskosten, die daraus entstehen, belaufen sich auf ungefähr 1.600 Euro zuzüglich Nebenkosten.

Beauftrage ich lediglich einen Anwalt und teilen die Ehepartner diese Kosten intern, trägt jeder etwa 800 Euro. Wenn hingegen beide Ehepartner jeweils einen eigenen Anwalt engagieren, verdoppeln sich die Anwaltskosten nahezu.

Darüber hinaus gilt: Sollten Unterhalt, Zugewinn oder andere Folgesachen gerichtlich geklärt werden, erhöhen sich zusätzlich die Gerichtskosten. Eine einvernehmliche Scheidung vermeidet konsequent diese Mehrkosten.

Ein zügiger Ablauf führt zudem zu Einsparungen.

Zeit stellt einen wesentlichen Kostenfaktor im Scheidungsverfahren dar. Je länger ein Verfahren dauert, desto höher ist in der Regel auch der finanzielle Aufwand.

Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich erheblich schneller durchführen, weil:

  • keine streitigen Termine erforderlich sind

  • häufig ein einzelner Gerichtstermin ausreicht

  • das Gericht keine umfangreichen Entscheidungen treffen muss

Ohne Versorgungsausgleich kann ich eine einvernehmliche Scheidung teilweise bereits nach wenigen Monaten abschließen. Selbst mit Versorgungsausgleich ist sie in der Regel deutlich schneller als eine streitige Scheidung und somit insgesamt kostengünstiger.

Warum anwaltliche Beratung trotz der Ersparnis an Kosten von Bedeutung ist

Obwohl der Schwerpunkt eindeutig auf der Einsparung von Kosten liegt, sollte man auf eine fundierte rechtliche Beratung nicht verzichten. Insbesondere bei der einvernehmlichen Scheidung besteht die Gefahr, aus Kostengründen auf sinnvolle Regelungen zu verzichten. Ich sorge dafür, dass:

  • Einsparpotenziale genutzt werden

  • rechtliche Risiken vermieden werden

  • faire und ausgewogene Vereinbarungen entstehen

So sparen meine Mandantinnen und Mandanten nicht nur kurzfristig Geld, sondern verhindern auch teure Folgekonflikte in der Zukunft.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Scheidung zügig, gerecht und kosteneffizient zu gestalten. Ich zeige Ihnen, wie Sie durch Einigkeit und präzise Absprachen Geld sparen können. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin zur einvernehmlichen Scheidung.

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