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Ehevertrag - Rechtssicherheit für Ihre Ehe und Vermögensschutz

Fachbeitrag im Familienrecht

Ehevertrag – Rechtssicherheit für meine Ehe und Vermögensschutz

Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt Ehepartner vor finanziellen Risiken. Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebs im Falle einer Scheidung.

Umfassende Beratung zum Ehevertrag: Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten aus meiner Sicht.

Ein Ehevertrag stellt weit mehr dar als lediglich ein Dokument für den Fall einer Scheidung. Er fungiert als Werkzeug zur aktiven Gestaltung Ihrer ehelichen Zukunft und zur Schaffung von Klarheit und Sicherheit. Die Inhalte eines Ehevertrages sind vielfältig und können präzise auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Ich berate Sie umfassend über alle relevanten Aspekte und möglichen Klauseln.

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Ehevertrages gehören in der Regel Regelungen zum Güterstand (z.B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft), zum nachehelichen Unterhalt, zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) und zur Vermögensaufteilung, insbesondere im Hinblick auf bestehenden oder künftig geplanten Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. Auch Vereinbarungen zum Umgang mit gemeinsamen Schulden oder ererbtem Vermögen sind von Bedeutung.

Warum ein Ehevertrag ratsam ist: Sicherheit für sämtliche Lebenssituationen

Ein Ehevertrag ist nicht nur für wohlhabende Paare oder Selbstständige von Bedeutung. Er bietet auch in zahlreichen anderen Lebenssituationen Sicherheit und Klarheit.

  • Vermeidung langwieriger Streitigkeiten: Deutliche vertragliche Vereinbarungen können im Fall einer Trennung oder Scheidung zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen über Vermögen, Unterhalt oder Rentenansprüche verhindern.

  • Schutz des Familienunternehmens: Für mich als Anwalt ist ein Ehevertrag oft unerlässlich, um das Unternehmen im Falle einer Scheidung vor dem Zugriff des Ehepartners zu schützen und seine Existenz zu sichern.

  • Absicherung im Todesfall: Ein Ehevertrag kann auch Regelungen für den Todesfall enthalten, die über die gesetzliche Erbfolge hinausgehen und beispielsweise die Absicherung von Kindern aus früheren Beziehungen ermöglichen.

Individuelle Gestaltung: Im Gegensatz zu den starren gesetzlichen Regelungen ermöglicht ein Ehevertrag eine maßgeschneiderte Lösung, die den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Ehepartner Rechnung trägt.

Meine Kompetenz: Ihr Partner für den Ehevertrag

Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung und Gestaltung von Eheverträgen. Ich lege Wert auf eine umfassende Analyse Ihrer individuellen Situation und entwickle gemeinsam mit Ihnen einen Vertrag, der Ihren Interessen optimal dient. Meine Expertise umfasst:

  • Individuelle Vertragsgestaltung: Ich entwerfe Eheverträge, die exakt auf Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse zugeschnitten sind.

  • Prüfung bestehender Verträge: Sollten Sie bereits einen Ehevertrag haben, prüfe ich dessen Gültigkeit und ob er noch Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht.

  • Anpassung und Ergänzung: Auch nach Jahren kann ein Ehevertrag angepasst oder ergänzt werden, um neuen Lebensumständen Rechnung zu tragen.

  • Vertretung bei Anfechtungen: Sollte ein Ehevertrag angefochten werden, vertrete ich Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.

Ich sorge dafür, dass Ihr Ehevertrag rechtssicher formuliert ist und den Anforderungen des Gesetzes sowie der Rechtsprechung entspricht, um seine Wirksamkeit im Ernstfall zu gewährleisten.

Schützen Sie Ihre Zukunft mit einem Ehevertrag!

Schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für Ihre Ehe und Ihr Vermögen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit mir als Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht, um Ihren Ehevertrag nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Häufige Fragen (FAQ) zum Ehevertrag

Ein Ehevertrag gewährleistet Rechtssicherheit, sichert mein Vermögen, verhindert langwierige Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung und erlaubt mir, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
Ein Ehevertrag kann Bestimmungen zu Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensverteilung (insbesondere in Bezug auf Immobilien oder Unternehmen) sowie den Umgang mit Schulden festlegen.
Nein, ein Ehevertrag ist für jedes Paar ratsam, das persönliche Vereinbarungen treffen möchte, um im Falle einer Scheidung Klarheit zu schaffen und finanzielle Risiken zu verringern. Er hängt nicht ausschließlich vom Vermögen ab.

Ja, ich kann einen Ehevertrag jederzeit während der Ehe abschließen oder auch nachträglich ändern. In diesem Fall handelt es sich um einen nachträglichen Ehevertrag.

Nein, ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, damit er wirksam ist. Ohne diese formelle Vorgabe ist er unwirksam.
Ein Ehevertrag kann als unwirksam gelten, wenn er den guten Sitten widerspricht (zum Beispiel durch eine einseitige Benachteiligung eines Ehepartners ohne angemessenen Ausgleich) oder wenn er nicht notariell beurkundet wurde.
Ein Ehevertrag kann unter bestimmten Bedingungen angefochten werden, etwa im Falle von Sittenwidrigkeit, Zwang oder Täuschung. Die Anforderungen dafür sind jedoch hoch.
Die Güterstandsschaukel stellt eine Option dar, bei der der Güterstand von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und wieder zurück gewechselt wird, um steuerfreie Vermögensübertragungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu realisieren. Diese Vorgehensweise kann aus steuerlicher Sicht vorteilhaft sein.
Fehlt ein Ehevertrag, tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt werden muss. Darüber hinaus kommen die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich zur Anwendung, die nicht stets den persönlichen Interessen gerecht werden.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags. Vereinbaren Sie jetzt eine persönliche Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher abzusichern.

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