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Rechtsanwalt Versorgungsausgleich Frechen

Dienstleistung im Familienrecht

Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung – Wichtige Informationen für Sie

Der Versorgungsausgleich stellt einen wesentlichen Bestandteil des Familienrechts dar und spielt im Zuge einer Scheidung eine bedeutende Rolle. Dabei handelt es sich um den Ausgleich von Rentenanwartschaften sowie Altersvorsorgeansprüchen, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben.

Viele Ehegatten regeln bereits vor der Trennung Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensverteilung vertraglich. Der Versorgungsausgleich wird dabei jedoch häufig vernachlässigt – nicht zuletzt, weil sein Ausschluss in Eheverträgen von Gerichten oft als unwirksam erachtet wird.

Fällt keine wirksame Vereinbarung, wird der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens vollzogen.

Dennoch kann es sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich individuell zu gestalten – insbesondere bei komplexen Altersvorsorgemodellen oder erheblichen Einkommensunterschieden. Um in dieser Angelegenheit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, halte ich eine kompetente anwaltliche Beratung für unerlässlich.

Was versteht man unter dem Versorgungsausgleich? – Gerechte Aufteilung der Rentenansprüche bei einer Scheidung.

  • Im Falle einer Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich vorgenommen. 

    • Er umfasst den Ausgleich aller während der Ehezeit erlangten Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche beider Ehepartner. 

    • Das Ziel besteht darin, eine gerechte Verteilung der Altersversorgung sicherzustellen – insbesondere, wenn ein Ehepartner erheblich weniger eingezahlt hat.

  • Bei Arbeitnehmern und Angestellten ist die Situation meist klar:

    • Die Rentenanwartschaften resultieren aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die normalerweise einkommensabhängig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet werden.

  • Anders gestaltet sich die Situation bei Freiberuflern wie Ärzten, Architekten, Künstlern oder auch Rechtsanwälten:

    • Diese zahlen in der Regel in berufsständische Versorgungswerke ein.

    • Die daraus resultierenden Ansprüche auf Altersvorsorge fließen ebenfalls in den Versorgungsausgleich ein.

  • Es kommt häufig vor, dass ein Ehegatte seine berufliche Tätigkeit für die Familie – zum Beispiel zur Kindererziehung – unterbricht oder verringert.

    • In solchen Fällen fehlen oft die erforderlichen Beiträge zur Altersvorsorge, was langfristig zu erheblichen Einbußen bei den Rentenansprüchen führen kann.

    • Der Versorgungsausgleich soll hier für einen Ausgleich sorgen.

    • Um Ihre Interessen zu wahren, ist eine individuelle anwaltliche Beratung im Familienrecht besonders wichtig.

Ich berate Sie jetzt als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht – damit Ihre Ansprüche nicht vernachlässigt werden.

Der Halbteilungsgrundsatz im Versorgungsausgleich – Gerechter Ausgleich bei einer Scheidung.

Der Versorgungsausgleich basiert auf dem sogenannten Halbteilungsgrundsatz, der in § 1 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) festgelegt ist.

  • Nach diesem Grundsatz erfolgt eine hälftige Aufteilung aller während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften oder Rechte auf Altersversorgung zwischen den Ehepartnern.

  • Für den Ausgleich ist nicht das Vermögen entscheidend, sondern der Anspruch auf Altersversorgung – sei es aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer privaten Rentenversicherung.

  • Wichtig zu wissen: 

    • Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden keine Geldbeträge ausgezahlt, sondern sogenannte Versorgungspunkte oder Rentenanwartschaften auf das Versicherungskonto des anderen Ehepartners übertragen.

    • Jedes Anrecht wird dabei einzeln betrachtet und hälftig ausgeglichen – unabhängig von Einkommen oder Erwerbsbiografie.

  • Dieser geregelte Ausgleich stellt sicher, dass auch Ehepartner, die während der Ehezeit zugunsten von Familie oder Haushalt beruflich zurückgesteckt haben, im Alter finanziell abgesichert sind.

Ich berate Sie gerne umfassend im Bereich Familienrecht, damit Sie beim Versorgungsausgleich keine Nachteile erfahren.

Was wird im Rahmen des Versorgungsausgleichs ausgeglichen?

Im Zuge einer Scheidung sind viele Altersvorsorgeansprüche dem Versorgungsausgleich unterworfen. Das Ziel besteht darin, die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte fair zwischen beiden Ehepartnern aufzuteilen – unabhängig davon, von wem sie erworben wurden.

  • Dem Versorgungsausgleich sind insbesondere folgende Ansprüche untergeordnet:

    • Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    • Beamtenpensionen (Beamtenversorgungen)

    • Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    • Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst (z. B. VBL)

    • Berufsständische Versorgungen (z. B. Versorgungswerke für Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater)

    • Private Rentenversicherungen

    • Möglicherweise Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich)

    • Möglicherweise Anrechte aus dem Betriebsrentengesetz oder dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), wie Riester-Renten (ebenfalls im Einzelfall zu prüfen)

  • Vom Versorgungsausgleich ausgenommen sind:

    • Private Kapitallebensversicherungen, sofern kein Rentenwahlrecht in Anspruch genommen wurde

    • Kapitaldirektversicherungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn sie zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen wurden (diese können jedoch dem Zugewinnausgleich unterliegen)

Besondere Fallkonstellationen – beispielsweise bei ausgeübtem Rentenwahlrecht oder Mischformen von Versicherungen – sollten anwaltlich geprüft werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Ich stehe Ihnen jetzt für eine rechtliche Beratung zur Verfügung – als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, den Versorgungsausgleich rechtssicher und gerecht zu gestalten.

Grenzen des Versorgungsausgleichs – Wann kein Ausgleich erfolgt

Der Versorgungsausgleich stellt zwar einen wesentlichen Bestandteil des Scheidungsverfahrens dar, wird jedoch nicht in jedem Fall automatisch durchgeführt. Es existieren gesetzlich geregelte Ausnahmen und Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.

In den folgenden Fällen findet kein oder nur ein eingeschränkter Versorgungsausgleich statt:

  • Kurze Ehedauer: 

    • Hat die Ehe weniger als drei Jahre gedauert, erfolgt ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten.

    • Ohne Antrag wird der Ausgleich vom Gericht nicht durchgeführt.

  • Geringfügige Ausgleichswerte (Bagatellgrenze): 

    • Ergibt sich für ein einzelnes Versorgungsanrecht nur ein sehr geringer Wert, entfällt der Ausgleich.

    • Dies dient der Verfahrensvereinfachung und soll unnötige Bürokratie vermeiden.

  • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: 

    • Einige Versorgungsanrechte – insbesondere ausländische Anwartschaften oder bestimmte Sonderregelungen – werden nicht unmittelbar mit der Scheidung ausgeglichen.

    • Diese können später im Rahmen eines gesonderten Verfahrens zwischen den Ehegatten geregelt werden.

    • Dieser Vorgang wird als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich bezeichnet.

Diese Ausnahmen verdeutlichen: Der Versorgungsausgleich ist komplex und sollte nicht ohne rechtliche Prüfung bewertet werden.

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie individuell zu Ihren Ansprüchen – kontaktieren Sie mich, bevor finanzielle Nachteile entstehen.

Regelung des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag oder Scheidungsvertrag – Welche Möglichkeiten bestehen?

Wie andere Folgen einer Scheidung lässt sich auch der Versorgungsausgleich vertraglich regeln – entweder vor der Eheschließung im Ehevertrag oder nach der Trennung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

  • Das Gesetz erlaubt in diesem Zusammenhang grundsätzlich auch den vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Falle einer Scheidung.

  • Ein solcher Ausschluss ist jedoch nur dann wirksam, wenn er keinen Ehegatten unangemessen benachteiligt.

    • Das bedeutet: Auch wenn das Familiengericht grundsätzlich an die vertragliche Vereinbarung gebunden ist, kann es diese für unwirksam erklären, wenn eine eheliche Schieflage entsteht.

    • Zum Beispiel, wenn ein Partner seine Erwerbstätigkeit erheblich eingeschränkt hat und dadurch im Alter schlechter abgesichert ist.

  • Wichtig:

    • Damit eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich rechtlich wirksam ist, muss sie notariell beurkundet werden.

    • Alternativ kann sie auch im Rahmen des Scheidungsverfahrens protokolliert und dadurch formwirksam abgeschlossen werden.

  • Gerade bei komplexen Altersvorsorgemodellen, beruflicher Selbstständigkeit oder Auslandsbezug ist eine individuelle vertragliche Regelung oft sinnvoll – vorausgesetzt, sie wird rechtssicher gestaltet.

Holen Sie sich jetzt rechtliche Unterstützung – ich prüfe oder entwerfe Ihre persönliche Regelung zum Versorgungsausgleich im Familienrecht.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Versorgungsausgleich bei Scheidung – Ich berate Sie kompetent im Familienrecht.

Der Versorgungsausgleich zählt zu den bedeutendsten und zugleich komplexesten Regelungen im Scheidungsrecht. Er betrifft die Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche sowie Altersvorsorgeanrechte und kann im Einzelfall erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen im Versorgungsausgleich zu erkennen, zu sichern und durchzusetzen.

  • Meine Leistungen für Sie im Überblick:

    • Prüfung der Versorgungslage beider Ehegatten: Ich analysiere alle bestehenden Rentenansprüche und Altersvorsorgeverträge – sei es gesetzlich, betrieblich, privat oder berufsständig.

    • Bewertung der Ausgleichspflicht: Ich prüfe, ob ein Versorgungsausgleich notwendig ist – beispielsweise bei kurzer Ehe oder Bagatellgrenzen – und berate zu möglichen Ausnahmen.

    • Strategische Gestaltung des Versorgungsausgleichs: Ob vollständiger Ausschluss, modifizierte Vereinbarung oder schuldrechtlicher Ausgleich – ich entwickle rechtssichere, individuelle Lösungen.

    • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen: Ich sorge dafür, dass Ihre Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich notariell beurkundet und vor Gericht durchsetzbar sind.

    • Vertretung im gerichtlichen Versorgungsausgleichsverfahren: Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Familiengericht – professionell, zielgerichtet und mit klarem Fokus auf Ihre wirtschaftliche Absicherung.

  • Warum anwaltliche Beratung so wichtig ist

    • Viele Ehegatten verzichten unbewusst auf erhebliche Rentenansprüche – sei es durch Unkenntnis, falsche Annahmen oder unfaire Vereinbarungen.

    • Ein professionell geführter Versorgungsausgleich stellt sicher, dass Sie im Alter nicht benachteiligt werden und eine gerechte Lösung erreicht wird.

    • Insbesondere bei Selbstständigkeit, Auslandsbezug oder Sonderfällen wie Kapitalwahlrechten ist juristische Fachkenntnis unerlässlich.

Erhalten Sie jetzt meine rechtliche Beratung – ich kläre Ihre Ansprüche im Familienrecht und begleite Sie zuverlässig durch den Versorgungsausgleich. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.

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