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Rechtsanwalt Vermögensauseinandersetzung Frechen

Dienstleistung im Familienrecht

Vermögensaufteilung nach der Scheidung – rechtssicher und gerecht gestaltet

Die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung zählt zu den häufigsten Streitpunkten im Familienrecht. Während die Trennung bereits emotional belastend ist, führt die Frage nach dem gemeinsamen Vermögen oft zu zusätzlicher Unsicherheit. Wer hat Anspruch auf was? Was zählt zum Zugewinn? Und wie kann eine faire Lösung gefunden werden?

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht stehe ich Ihnen mit juristischem Fachwissen zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Dank klarer gesetzlicher Vorgaben lässt sich vielen Konflikten vorbeugen – vorausgesetzt, man kennt seine Rechte.

Wem gehört was in der Ehe? – Eigentumsverhältnisse rechtlich sicher klären

In vielen Ehen stellt sich früher oder später die Frage: Wem gehört was? Die Antwort hängt maßgeblich vom Güterstand der Ehepartner ab. Leben Sie ohne Ehevertrag, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – und genau auf diesen konzentriere ich mich in meinem Beitrag.

  • In der Zugewinngemeinschaft gilt: 

    • Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer der Dinge, die ihm bereits vor der Ehe gehörten. 

    • Auch während der Ehe erworbene Gegenstände gehören in der Regel demjenigen, der sie gekauft hat – sofern keine gemeinsame Anschaffung vorliegt.

  • Ein typisches Beispiel: 

    • Wird ein Auto gemeinsam finanziert, kann es als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet werden. 

    • Zum gemeinsamen Hausrat zählen zudem Gegenstände, die dem alltäglichen Gebrauch beider Partner dienen.

Besonders im Zuge einer Trennung oder Scheidung kann die Klärung der Eigentumsverhältnisse zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und eine rechtssichere Lösung zu finden – transparent, strukturiert und mit dem nötigen Feingefühl.

Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung – gerechter Ausgleich des Vermögens

Der Zugewinnausgleich steht im Mittelpunkt der Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

  • Das Eigentum bleibt grundsätzlich bei demjenigen, dem es gehört – der Zugewinnausgleich regelt nicht die Teilung einzelner Gegenstände, sondern den finanziellen Ausgleich des gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögens.

  • Das dahinterstehende Prinzip: 

    • Während der Ehe tragen beide Partner ihren Teil bei – sei es durch Einkommen, Kindererziehung oder Unterstützung im Alltag. 

    • Der Gesetzgeber geht daher davon aus, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen fair aufgeteilt werden sollte, wenn die Ehe endet.

  • So berechne ich den Zugewinnausgleich:

    • Anfangsvermögen: Das Vermögen, das ich bei der Eheschließung besitze.

    • Endvermögen: Das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.

    • Zugewinn: Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.

    • Ausgleich: Hat ein Ehegatte mehr Zugewinn erzielt, muss er die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner zahlen.

    • Wichtig: Negative Zugewinne (Verluste) werden dabei nicht berücksichtigt. Der Ausgleich erfolgt also nur bei einem tatsächlichen Vermögenszuwachs eines Ehepartners.

In der Praxis ergeben sich häufig komplexe Fragestellungen, beispielsweise zu Schenkungen, Erbschaften oder Sonderregelungen im Einzelfall. Eine sorgfältige Prüfung und rechtssichere Berechnung sind daher unerlässlich.

Vermögensverteilung nach der Scheidung – rechtssicher und gerecht gestaltet

Gemeinsame Immobilie bei Scheidung – Welche Regelungen gelten für das Haus?

Die gemeinsame Immobilie stellt bei einer Scheidung einen der größten Streitpunkte in der Vermögensauseinandersetzung dar. Ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt – wenn Emotionen und finanzielle Aspekte im Spiel sind, wird die Situation schnell kompliziert.

  • Ist nur ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?

    • In diesem Fall gehört die Immobilie grundsätzlich allein diesem Ehegatten.

    • Er hat die Freiheit, darüber zu verfügen – allerdings wird eine mögliche Wertsteigerung der Immobilie beim Zugewinnausgleich in Betracht gezogen.

    • Das bedeutet: Der andere Ehepartner könnte Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben.

  • Sind beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen?

In diesem Fall gibt es mehrere Optionen zur Aufteilung:

  • Auszahlung des Miteigentumsanteils: Möchte ein Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben, kann er dem anderen dessen Anteil abkaufen.

  • Realteilung: In seltenen Fällen ist ein Umbau in zwei separate Wohneinheiten möglich – dann nutzt jeder Ehegatte seine eigene Hälfte.

  • Verkauf der Immobilie: Viele entscheiden sich für den Verkauf und die hälftige Teilung des Erlöses – oft die einfachste und fairste Lösung.

  • Teilungsversteigerung: Scheitert eine Einigung, kann ein gerichtliches Versteigerungsverfahren eingeleitet werden. Die Immobilie wird öffentlich versteigert, der Erlös aufgeteilt – allerdings meist zu einem Preis, der unter dem Marktwert liegt.

Die Aufteilung von Immobilien im Falle einer Scheidung erfordert sowohl Sensibilität als auch juristische Fachkenntnis – insbesondere wenn Kinder, laufende Kredite oder emotionale Bindungen beteiligt sind. Als Rechtsanwalt im Familienrecht berate ich Sie umfassend zur Verteilung Ihrer gemeinsamen Immobilie – vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch mit mir.

Haustier bei Scheidung – Wer erhält den Vierbeiner?

Für viele Paare ist das gemeinsame Haustier ein wesentlicher Teil der Familie. Doch was geschieht mit dem geliebten Tier im Falle einer Scheidung? Auch wenn Tiere rechtlich keine Sachen sind, werden sie im juristischen Sinne wie Hausrat behandelt. Die Frage, wer das Haustier behalten darf, ist daher nicht nur emotional, sondern auch rechtlich von Bedeutung.

  • Entscheidung nach dem Tierwohl

Im Streitfall entscheidet das Gericht, bei wem das Tier nach der Trennung verbleiben soll. Maßgeblich ist das Wohl des Tieres. Es wird geprüft:

  • Wer ist die Hauptbezugsperson des Tieres?

  • Bei wem kann das Tier ohne größere Veränderungen leben?

  • Wer ist in der Lage, sich weiterhin angemessen um das Tier zu kümmern?

  • Erhält ein Ehepartner das „Sorgerecht“ – also das Eigentum am Tier – kann der andere Ehegatte unter Umständen eine Ausgleichszahlung verlangen.

  • Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn das Tier tatsächlich gemeinsam angeschafft wurde. Gehört es nachweislich nur einem der Ehegatten (z. B. vor der Ehe), bleibt es im Eigentum dieses Ehegatten.

Die Frage nach dem Verbleib des Haustiers bei einer Scheidung erfordert oft viel Fingerspitzengefühl – insbesondere dann, wenn beide Partner eine enge Bindung zum Tier haben.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie bei einer einvernehmlichen und tiergerechten Lösung – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Schenkungen der Schwiegereltern im Falle einer Scheidung – Welche rechtlichen Regelungen sind zu beachten?

Ein oft unterschätzter Streitpunkt bei einer Scheidung sind die Zuwendungen von Schwiegereltern – wie beispielsweise finanzielle Hilfen beim Erwerb eines Hauses oder größere Geschenke. In vielen Fällen hatten die Eltern mit ihrer Schenkung vor allem das eigene Kind im Blick. Dass der (ehemalige) Schwiegerpartner das Geschenk nach der Trennung behält, entspricht meistens nicht ihrem Willen.

  • Können Schwiegereltern ihr Geschenk zurückfordern?

    • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesbezüglich Klarheit geschaffen: Eine Rückforderung ist grundsätzlich möglich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

    • Seit 2019 gilt: Ein Rückforderungsanspruch besteht nur, wenn die Ehe relativ kurz nach der Schenkung scheitert – in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren. 

    • Hält die Ehe hingegen mehrere Jahre, sehen die Gerichte häufig keine Grundlage für eine Rückforderung.

  • Darüber hinaus wird berücksichtigt, ob und in welchem Umfang das Geschenk – wie etwa eine Immobilie – während der Beziehung genutzt wurde. Diese Nutzung wird wertmindernd angerechnet, sodass die Rückforderung nicht in voller Höhe erfolgen muss.

  • Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

    • Schenkungen der Schwiegereltern haben in der Regel keine direkte Auswirkung auf den Zugewinnausgleich. 

    • Sowohl der erhaltene Betrag als auch eine mögliche Rückzahlung werden dem Anfangs- bzw. Endvermögen zugerechnet und neutralisieren sich somit rechnerisch.

  • Wichtig: Jeder Fall ist individuell. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung rechtlich durchsetzbar ist, hängt stark von den konkreten Umständen und der Absicht der Schenkenden ab.

Gerne berate ich Sie im Bereich Familienrecht – ich analysiere Ihre Situation und setze mich mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl für Ihre Interessen ein.

Gemeinschaftskonto nach der Trennung – Wer darf wie viel abheben?

Während getrennte Konten nach einer Trennung in der Regel keine größeren rechtlichen Probleme aufwerfen, ist dies bei einem gemeinsamen Konto – häufig ein sogenanntes Oder-Konto – anders. Hier haben beide Ehepartner unabhängig voneinander Zugriff auf das Guthaben, unabhängig davon, wer das Geld verdient hat.

  • Insbesondere im Trennungsfall führt das häufig zu Unsicherheiten und Streitigkeiten – besonders dann, wenn einer der Partner größere Beträge abhebt oder allein über das Konto verfügt.

  • Was gilt ab dem Zeitpunkt der Trennung?

    • Jeder Ehegatte darf maximal die Hälfte des Guthabens abheben.

    • Hebt ein Ehepartner mehr als die Hälfte ab, kann der andere den überschüssigen Betrag zurückfordern.

    • Zahlungseingänge nach der Trennung stehen grundsätzlich demjenigen zu, der sie erwirtschaftet hat.

  • In bestimmten Fällen kann sogar von Abhebungen vor der Trennung Abstand genommen werden.

    • Zum Beispiel, wenn ein Ehepartner auffällig hohe Beträge abgehoben hat, um sich auf Kosten des anderen einen Vorteil beim Zugewinnausgleich zu verschaffen.

    • Ein solches Verhalten kann als illoyale Vermögensverschiebung angesehen werden – mit der Konsequenz, dass auch hier der überschreitende Anteil zurückgegeben werden muss.

  • Fazit: Klare Regelungen schützen Ihr Vermögen

    • Ein Gemeinschaftskonto bei Trennung oder Scheidung sollte frühzeitig rechtlich geprüft werden.

    • So lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden und faire Lösungen erzielen – ohne unnötige Konflikte.

Mein Angebot als Rechtsanwalt für Familienrecht umfasst eine individuelle Beratung zur Aufteilung gemeinsamer Konten – sichern Sie sich jetzt Ihre rechtliche Erstberatung.

Kostenreduzierung bei der Vermögensaufteilung – So gelingt es.

Eine Scheidung stellt nicht nur eine emotionale Belastung dar, sondern ist häufig auch mit hohen Kosten verbunden – insbesondere im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Gerichtliche Streitigkeiten über Immobilien, Konten oder Wertgegenstände können langwierig und kostspielig sein.

  • Einvernehmliche Lösung: Die Scheidungsfolgenvereinbarung

    • Eine kostensparende Alternative ist die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung.

    • In diesem außergerichtlichen Vertrag regeln die Ehegatten gemeinsam alle wesentlichen Fragen – etwa zur Vermögensverteilung, zum Zugewinnausgleich, zur Immobilie oder zu Unterhaltsansprüchen.

  • Die Vorteile:

    • Deutlich geringere Kosten im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren

    • Schnellere Abwicklung

    • Mehr Kontrolle über die Inhalte und Ergebnisse

    • Weniger emotionale Belastung durch Streitvermeidung

  • Eine solche Einigung ist besonders sinnvoll, wenn beide Parteien an einer fairen und sachlichen Lösung interessiert sind.

Ich berate Sie jetzt zu den Möglichkeiten einer Scheidungsfolgenvereinbarung – ich zeige Ihnen, wie Sie Ihre Scheidung kosteneffizient und rechtssicher gestalten können.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Vermögensaufteilung bei Scheidung – rechtliche Unterstützung vom Rechtsanwalt für Familienrecht

Wenn eine Ehe auseinandergeht, betrifft dies nicht nur die Emotionen, sondern auch das Vermögen. Die Aufteilung der Vermögenswerte bei einer Scheidung ist häufig ein heikles Thema und kann rasch zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Ich stehe Ihnen in dieser Phase mit fachkundiger Beratung, strategischer Verhandlungsführung und konsequenter Interessenvertretung zur Seite.

  • Egal, ob es sich um Immobilien, Ersparnisse, Hausrat oder Firmenanteile handelt – ich prüfe und bewerte gemeinsam mit Ihnen, welche Vermögenswerte in die Auseinandersetzung einfließen und welche Ansprüche Sie geltend machen können. Selbstverständlich berücksichtige ich auch Sonderfälle wie:

    • Schenkungen von Schwiegereltern

    • vor der Ehe erworbenes Eigentum

    • Zugewinnausgleich

    • Allein- oder Miteigentum

    • gemeinsame Konten und Schulden

  • Meine Leistungen im Überblick:

    • Rechtsberatung zur Vermögensaufteilung nach Trennung oder Scheidung

    • Analyse Ihrer Vermögenssituation und des Güterstands (z. B. Zugewinngemeinschaft)

    • Erstellung oder Prüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

    • Vertretung bei außergerichtlichen Einigungen

    • Prozessvertretung vor Gericht, falls keine Einigung möglich ist

    • Verhandlungen mit der Gegenseite zur Durchsetzung Ihrer Interessen

    • Rechtskonforme Bewertung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen

Vertrauen Sie auf meine kompetente rechtliche Unterstützung in einer herausfordernden Lebenssituation – kontaktieren Sie mich jetzt für ein persönliches Beratungsgespräch. Ich werde Ihre Vermögensverhältnisse professionell klären und eine faire Lösung erzielen.

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