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Ihre Kanzlei Rechtsanwältin Maren Mengering.
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Ein Ehevertrag schafft eindeutige rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und schützt Ehepartner vor finanziellen Risiken. Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.
Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich umfassen und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint.
Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich jetzt von mir unterstützen und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg.
Ein Ehevertrag stellt klare rechtliche Verhältnisse her und schützt beide Partner vor unerwarteten finanziellen Konsequenzen im Falle einer Scheidung.
Wichtige Gründe für einen Ehevertrag:
Vermeidung der Zerschlagung von Vermögenswerten:
Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Falle einer Scheidung kann der daraus resultierende Zugewinnausgleich dazu führen, dass Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte verkauft werden müssen.
Ein Ehevertrag bietet hier Sicherheit.
Regelung des Versorgungsausgleichs:
Während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche werden im Scheidungsfall durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.
Wie diese Aufteilung im Interesse beider Partner gestaltet wird, kann vertraglich festgelegt werden.
Transparenz bei Unterhaltsansprüchen:
Nach einer Scheidung kann ein Ehegatte Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, insbesondere wenn durch die Trennung ein sozialer Abstieg droht.
Ohne vertragliche Regelung kann dies zu finanziellen Ungleichgewichten führen. Ein Ehevertrag ermöglicht eine faire, transparente und vorausschauende Unterhaltsregelung hinsichtlich Höhe, Dauer und Bedingungen.
Ehevertrag als Steuersparmodell
Ein Ehevertrag kann auch steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Übertragung von Vermögen.
Durch einen vorübergehenden Wechsel in die Gütertrennung kann der Zugewinnausgleich steuerfrei erfolgen, ohne die Schenkungsteuer-Freibeträge zu belasten.
Dies kann eine effektive Möglichkeit sein, Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimal zu übertragen.
Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Unsicherheiten und verhindert langwierige Konflikte im Falle einer Scheidung. Lassen Sie sich von mir, einem erfahrenen Rechtsanwalt im Familienrecht, beraten, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung, während der Ehe oder sogar nach einer Trennung abgeschlossen werden. Damit er rechtsgültig ist, muss er jedoch notariell beurkundet werden – und beide Ehepartner müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein. Die Aufgabe des Notars beschränkt sich dabei darauf, die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarung zu bestätigen.
Warum ein Rechtsanwalt bei einem Ehevertrag unverzichtbar ist
Während der Notar neutral bleibt, vertritt nur ein Rechtsanwalt gezielt die Interessen seines Mandanten und setzt diese – im Rahmen des rechtlich Möglichen – durch.
Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann zudem steuerliche Aspekte berücksichtigen und den Vertrag individuell anpassen, insbesondere wenn Änderungen im Güterstand vorgenommen werden.
Wann Sie einen Rechtsanwalt für Ihren Ehevertrag hinzuziehen sollten
Ihr Ehepartner ist anwaltlich vertreten – eine eigene Rechtsberatung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Vermögensschutz im Scheidungsfall – als wirtschaftlich stärkerer Ehegatte möchte ich mein Vermögen absichern.
Vertragliche Einschränkungen zu Ihren Lasten – wenn Ihr Partner sein Vermögen schützen möchte, könnten Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Steuerliche Optimierung – insbesondere bei Änderungen im Güterstand kann eine anwaltliche Beratung steuerliche Vorteile sichern.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die bestmögliche Lösung zu finden. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!
Ein Ehevertrag sorgt für Klarheit hinsichtlich der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Ehe – sowohl während der Partnerschaft als auch im Falle einer Scheidung. Er bietet individuellen Vermögensschutz, verhindert langwierige Auseinandersetzungen und kann sogar steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?
Ein wesentlicher Aspekt eines Ehevertrags ist die Auswahl des Güterstandes.
In Deutschland gilt standardmäßig die Zugewinngemeinschaft, jedoch können Ehepartner vertraglich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
Die Entscheidung für den geeigneten Güterstand betrifft nicht nur den Vermögensschutz, sondern kann auch steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine individuelle Anpassung gewährleistet mehr finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.
Versorgungsausgleich: Altersvorsorge im Scheidungsfall
Im Falle einer Scheidung werden während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.
Ein Ehevertrag ermöglicht es, diesen auszuschließen oder anzupassen, um eine gerechtere Lösung für beide Partner zu finden.
Es ist jedoch zu beachten, dass ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich unter bestimmten Umständen nachträglich unwirksam werden kann.
Deshalb sollten verschiedene Szenarien sorgfältig betrachtet und vertraglich geregelt werden.
Unterhaltsregelung: Wer zahlt im Scheidungsfall?
Mit einem Ehevertrag kann ich die Höhe, Dauer und Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt genau festlegen. Dies schützt vor finanziellen Unsicherheiten und potenziellen Streitigkeiten nach der Trennung.
Mögliche Unterhaltsarten im Ehevertrag:
Betreuungsunterhalt (bei gemeinsamen Kindern)
Unterhalt wegen Alters oder Krankheit
Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
Aufstockungsunterhalt (bei Einkommensunterschieden)
Ausbildungs- und Fortbildungsunterhalt
Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Vermögensverwaltung: Wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?
Ehepartner können vereinbaren, dass das Vermögen eines Ehegatten vom anderen verwaltet wird.
Solche Vereinbarungen können auch im Güterrechtsregister eingetragen werden, um sie rechtlich bindend zu machen.
Falls trotz modifizierter Zugewinngemeinschaft weiterhin der gesetzliche Güterstand besteht, gelten Verfügungsbeschränkungen.
Ein Ehepartner kann somit nicht ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen.
Rechtswahl: Internationale Regelungen im Ehevertrag
Bei internationalen Ehen kann im Ehevertrag festgelegt werden, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung Anwendung finden soll.
Dies betrifft sowohl den Gerichtsstand als auch das anzuwendende Recht.
Besonders sinnvoll ist diese Regelung für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen.
Da hier komplexe internationale Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, empfehle ich die Beratung durch einen international erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht berate ich Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und optimiere Ihren Ehevertrag sowohl steuerlich als auch rechtlich. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!
Ein Ehevertrag kann maßgeschneidert auf die Lebenssituation und finanziellen Verhältnisse der Ehepartner abgestimmt werden. Je nach Familien- und Einkommenssituation existieren verschiedene vertragliche Regelungen, die finanzielle Sicherheit gewährleisten und Streitigkeiten im Falle einer Scheidung vermeiden. Im Folgenden sind einige typische Szenarien aufgeführt, in denen ein Ehevertrag besonders ratsam ist:
Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch
Wenn beide Partner bereits längere Zeit zusammenleben und finanziell unabhängig sind, besteht häufig der Wunsch, gesetzliche Scheidungsfolgen vollständig auszuschließen.
In diesem Fall kann vertraglich festgelegt werden, dass weder Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich noch nachehelicher Unterhalt zur Anwendung kommen.
So bleibt das jeweilige Vermögen vollständig getrennt.
Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch
Hier kann ein zweistufiger Ehevertrag von Vorteil sein:
Vor der Geburt eines Kindes: Ausschluss von Scheidungsfolgen, um die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu bewahren.
Nach der Geburt eines Kindes: Der Ausschluss wird aufgehoben, um den Elternteil abzusichern, der sich hauptsächlich um die Betreuung kümmert. Dies kann Regelungen zu Unterhalt und Zugewinnausgleich umfassen.
Unternehmer-Ehe: Schutz des Betriebsvermögens
Wenn einer der Ehepartner Unternehmer oder Selbstständiger ist, sollte das Betriebsvermögen im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
Ansonsten könnte das Unternehmen im Scheidungsfall wirtschaftlich gefährdet werden.
Zusätzlich lassen sich vereinfachte Regelungen für Versorgungsausgleich und Geschiedenenunterhalt treffen, um unvorhergesehene Belastungen zu vermeiden.
Vermögensschutz in der Ehe: „Reich heiratet arm“
Wenn ein Partner mit beträchtlichem Vermögen in die Ehe eintritt, besteht häufig der Wunsch, dass zukünftige Wertsteigerungen nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Insbesondere Eltern vermögender Ehepartner möchten oft verhindern, dass Familienvermögen im Scheidungsfall geteilt wird.
Ein Ehevertrag kann hier klare Regelungen schaffen, um Vermögenswerte gezielt abzusichern.
Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Risiken und schafft klare Verhältnisse – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung. Ich berate Sie persönlich, um Ihren Ehevertrag rechtlich und steuerlich optimal zu gestalten. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!
Die Kosten eines Ehevertrags setzen sich aus Notargebühren sowie gegebenenfalls aus Anwalts- und Steuerberaterhonoraren zusammen. Während die Notarkosten gesetzlich festgelegt sind, kann das Honorar eines Rechtsanwalts individuell vereinbart werden.
Notarkosten: Beurkundung eines Ehevertrags
Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, der gemäß § 100 GNotKG die Summe des aktuellen Vermögens beider Ehegatten abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten umfasst.
Auf dieses Reinvermögen fällt eine doppelte Gebühr an.
Beispielrechnung: Die Notarkosten für einen Ehevertrag basieren auf dem Reinvermögen der Ehepartner. Dabei fällt gemäß KV Nr. 21100 GNotKG eine doppelte Gebühr an, auf die zusätzlich die Mehrwertsteuer erhoben wird.
Reinvermögen: 40.000 EUR
Notargebühr: 290 EUR
Gesamt inkl. MwSt.: ca. 345 EUR
Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare
Die Gestaltung oder Prüfung eines Ehevertrags durch einen Rechtsanwalt verursacht zusätzliche Kosten. Diese sind frei verhandelbar und orientieren sich meist an:
Zeitaufwand des Rechtsanwalts
Vermögenswerten und Einkommen der Ehepartner
Steuerlichen Auswirkungen, die gegebenenfalls durch einen Steuerberater optimiert werden
Ehevertrag anfechten oder unwirksam? Rechtliche Risiken beachten
Ein Ehevertrag ist nützlich, um die Folgen einer Scheidung frühzeitig zu regeln – insbesondere in Bezug auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhaltsfragen. Lassen Sie sich von mir als Rechtsanwalt im Familienrecht beraten, um rechtliche Fallstricke zu umgehen und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren.
Trotz der im Zivilrecht bestehenden Vertragsfreiheit unterliegen Eheverträge einer richterlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet, dass bestimmte Klauseln oder sogar der gesamte Vertrag unwirksam sein können, wenn sie einen Ehepartner unangemessen benachteiligen. Eine fehlerhafte oder einseitige Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte einzelne Regelungen abändern oder den gesamten Ehevertrag für nichtig erklären.
Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er gegen grundlegende rechtliche Prinzipien verstößt. Dies betrifft insbesondere:
Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt, da diese Bereiche nur eingeschränkt zur Disposition der Ehegatten stehen.
Güterrecht, das grundsätzlich vertraglich frei gestaltbar ist, jedoch einer inhaltlichen Prüfung unterliegt.
Eine einseitige Lastenverteilung, die eine unzumutbare Benachteiligung eines Ehepartners darstellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Ehevertrag nicht gegen das Prinzip der gleichberechtigten Lebenspartnerschaft verstoßen darf.
Liegt ein erhebliches Ungleichgewicht vor, kann der Vertrag für sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hebt hervor, dass eine offensichtlich einseitige Lastenverteilung nicht durch individuelle Lebensumstände gerechtfertigt sein darf.
Merkmale einer unangemessenen Benachteiligung
Objektive Kriterien:
Erhebliches Ungleichgewicht in den vertraglichen Regelungen
Verbot der einseitigen Lastenverteilung
Fehlende Ausgewogenheit der Vereinbarungen
Subjektive Kriterien:
Strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners bei Vertragsabschluss
Einseitige Dominanz oder Drucksituation
Ungleiche Verhandlungsposition
Umkehrung der Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung
Kindeswohl als entscheidender Faktor
Bei der Prüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrags betrachte ich nicht nur die Beziehung der Ehepartner untereinander, sondern auch das Kindeswohl.
Regelungen, die die finanziellen Ansprüche von Kindern unangemessen einschränken, können sittenwidrig und nicht durchsetzbar sein.
Entscheidend ist dabei stets der individuelle Einzelfall.
Ehevertrag nachträglich anpassen – Das Abänderungsverfahren
Hat ein Gericht die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags festgestellt, bleibt dieser grundsätzlich unwirksam.
Allerdings besteht die Möglichkeit eines Abänderungsverfahrens, falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner wesentlich verändert haben.
In solchen Fällen kann eine Neubewertung der Vertragsinhalte erforderlich sein.
Die Ausarbeitung eines Ehevertrags benötigt juristische Genauigkeit, um eine künftige Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit zu verhindern. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht prüfe Ihren Ehevertrag auf rechtliche Sicherheit, Fairness und Durchsetzbarkeit. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten, um zukünftige rechtliche Konflikte zu vermeiden!
Zusätzlich zum Ehevertrag, der in der Regel vor oder während der Ehe abgeschlossen wird, existiert eine Vielzahl weiterer vertraglicher Regelungen, mit denen Ehepartner und Lebensgefährten ihre rechtlichen und finanziellen Verhältnisse absichern können. Diese Vereinbarungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und schaffen klare Verhältnisse – sei es während der Trennung, nach der Scheidung oder im Erbfall.
Trennungsvereinbarung – Regelung der Verhältnisse während der Trennung
Nach einer Trennung verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, jedoch greifen die Scheidungsfolgen erst mit der rechtskräftigen Scheidung.
Eine Trennungsvereinbarung kann wesentliche Aspekte wie den Trennungsunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung oder den Umgang mit gemeinsamen Schulden regeln und somit zukünftige Konflikte vermeiden.
Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach der Scheidung
Wurde kein Ehevertrag geschlossen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung eindeutig regeln.
Dazu zählen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.
Diese vertragliche Einigung kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.
Partnerschaftsvertrag – Rechtlicher Schutz für unverheiratete Paare
Für unverheiratete Paare stellt ein Partnerschaftsvertrag eine Alternative zum Ehevertrag dar.
Da für Lebensgemeinschaften andere rechtliche Bestimmungen gelten, können darin Vermögensverhältnisse, Unterhalt oder Regelungen zur gemeinsamen Immobilie festgelegt werden.
Eine klare Vertragsgestaltung verhindert Streitigkeiten im Falle einer Trennung.
Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachlass rechtssicher regeln
Die Themen Ehe, Scheidung und Erbrecht sind eng miteinander verbunden. Ein Ehegattentestament oder Erbvertrag gewährleistet, dass im Todesfall das Vermögen gemäß den Wünschen der Ehepartner vererbt wird.
Häufig wird auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, um eine geregelte Nachfolgeplanung sicherzustellen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Absicherung im Krisenfall
Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Ehepartner sich gegenseitig für den Ernstfall absichern, falls einer von ihnen durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen.
Diese Dokumente sind eine sinnvolle Ergänzung zum Ehevertrag und sichern dafür, dass wichtige Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen oder finanzielle Regelungen im Sinne des Partners getroffen werden.
Ein individuell gestalteter Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für Klarheit und schützt vor finanziellen Risiken im Falle einer Trennung. Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung ehevertraglicher Regelungen.
Meine Leistungen im Bereich Eheverträge und Familienrecht:
Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ich entwickle individuelle Lösungen für Ehepartner und Lebensgefährten, um Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinn fair und rechtssicher zu regeln.
Prüfung bestehender Eheverträge und gutachterliche Stellungnahmen
Ich analysiere Ihren Ehevertrag auf Wirksamkeit, Fairness und mögliche Risiken – auch im Hinblick auf spätere Anfechtbarkeit oder steuerliche Nachteile.
Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen
Egal ob Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich oder andere vertragliche Ansprüche – ich setze Ihre Rechte außergerichtlich oder vor Gericht durch.
Anfechtung von Eheverträgen wegen Sittenwidrigkeit
Wenn ein Ehevertrag eine unangemessene Benachteiligung enthält, prüfe ich die Möglichkeit einer Anfechtung oder gerichtlichen Anpassung.
Steuerliche Beratung und Optimierung von Eheverträgen
Eheverträge haben häufig steuerliche Auswirkungen – ich arbeite mit Steuerexperten zusammen, um für Sie eine optimale Lösung zu finden.
Gestaltung von Partnerschafts- und Erbverträgen
Unverheiratete Paare oder Ehepartner mit Nachlassplanung profitieren von individuell angepassten Partnerschafts- oder Erbverträgen, die klare Regelungen für die Zukunft schaffen.
Ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Erbvertrag – mit der passenden rechtlichen Gestaltung schütze ich Ihr Vermögen und verhindere langwierige Streitigkeiten. Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung im Familienrecht zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!
Ein Ehevertrag stellt eine juristische Vereinbarung zwischen den Ehepartnern dar, die finanzielle und rechtliche Bestimmungen für die Ehe sowie eine eventuelle Scheidung festlegt. Er bietet Schutz vor Vermögensverlusten, langwierigen Scheidungsverfahren und regelt Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge.
Die Gebühren für einen Ehevertrag setzen sich aus den Kosten des Notars und gegebenenfalls aus meinen Anwaltskosten zusammen. Die Notarkosten orientieren sich am Vermögen beider Ehepartner. Zudem können meine Honorare für die Beratung und Ausarbeitung des Vertrags in Rechnung gestellt werden.
Ohne einen Ehevertrag tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, was bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt werden muss. Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich, die nicht immer den persönlichen Interessen gerecht werden.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher abzusichern.
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Mi und Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
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