Kontakt
Ihre Kanzlei Rechtsanwältin Maren Mengering.
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 09:00 – 17:00 Uhr
Mi und Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt Ehepartner vor finanziellen Risiken. Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.
Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebs im Falle einer Scheidung.
Ein Ehevertrag stellt weit mehr dar als lediglich ein Dokument für den Fall einer Scheidung. Er fungiert als Werkzeug zur aktiven Gestaltung Ihrer ehelichen Zukunft und zur Schaffung von Klarheit und Sicherheit. Die Inhalte eines Ehevertrages sind vielfältig und können präzise auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Ich berate Sie umfassend über alle relevanten Aspekte und möglichen Klauseln.
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Ehevertrages gehören in der Regel Regelungen zum Güterstand (z.B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft), zum nachehelichen Unterhalt, zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) und zur Vermögensaufteilung, insbesondere im Hinblick auf bestehenden oder künftig geplanten Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. Auch Vereinbarungen zum Umgang mit gemeinsamen Schulden oder ererbtem Vermögen sind von Bedeutung.
Ein Ehevertrag ist nicht nur für wohlhabende Paare oder Selbstständige von Bedeutung. Er bietet auch in zahlreichen anderen Lebenssituationen Sicherheit und Klarheit.
Vermeidung langwieriger Streitigkeiten: Deutliche vertragliche Vereinbarungen können im Fall einer Trennung oder Scheidung zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen über Vermögen, Unterhalt oder Rentenansprüche verhindern.
Schutz des Familienunternehmens: Für mich als Anwalt ist ein Ehevertrag oft unerlässlich, um das Unternehmen im Falle einer Scheidung vor dem Zugriff des Ehepartners zu schützen und seine Existenz zu sichern.
Absicherung im Todesfall: Ein Ehevertrag kann auch Regelungen für den Todesfall enthalten, die über die gesetzliche Erbfolge hinausgehen und beispielsweise die Absicherung von Kindern aus früheren Beziehungen ermöglichen.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung und Gestaltung von Eheverträgen. Ich lege Wert auf eine umfassende Analyse Ihrer individuellen Situation und entwickle gemeinsam mit Ihnen einen Vertrag, der Ihren Interessen optimal dient. Meine Expertise umfasst:
Individuelle Vertragsgestaltung: Ich entwerfe Eheverträge, die exakt auf Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse zugeschnitten sind.
Prüfung bestehender Verträge: Sollten Sie bereits einen Ehevertrag haben, prüfe ich dessen Gültigkeit und ob er noch Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht.
Anpassung und Ergänzung: Auch nach Jahren kann ein Ehevertrag angepasst oder ergänzt werden, um neuen Lebensumständen Rechnung zu tragen.
Vertretung bei Anfechtungen: Sollte ein Ehevertrag angefochten werden, vertrete ich Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.
Ich sorge dafür, dass Ihr Ehevertrag rechtssicher formuliert ist und den Anforderungen des Gesetzes sowie der Rechtsprechung entspricht, um seine Wirksamkeit im Ernstfall zu gewährleisten.
Ja, ich kann einen Ehevertrag jederzeit während der Ehe abschließen oder auch nachträglich ändern. In diesem Fall handelt es sich um einen nachträglichen Ehevertrag.
Mo, Di, Do: 09:00 – 17:00 Uhr
Mi und Fr: 09:00 – 13:00 Uhr