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Elternunterhalt: Wenn Kinder finanziell für ihre Eltern einstehen müssen

Fachbeitrag im Familienrecht

Elternunterhalt: Wenn Kinder verpflichtet sind, finanziell für ihre Eltern zu sorgen.

Der Begriff Elternunterhalt führt bei vielen Betroffenen zu Unsicherheiten. Oft tritt er erst dann in Erscheinung, wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird und die Kosten für die häusliche Pflege oder ein Pflegeheim nicht mehr aus eigenen Mitteln getragen werden können. In dieser Situation stellen sich für die Kinder zahlreiche Fragen: Muss ich zahlen? Wie hoch kann der Elternunterhalt ausfallen? Welche Einkünfte und welches Vermögen sind geschützt? Und welche Rolle spielt das Sozialamt?
Als Rechtsanwalt im Bereich Familienrecht ist es mein Ziel, Mandantinnen und Mandanten frühzeitig, verständlich und umfassend zu informieren. Denn gerade beim Elternunterhalt gilt: Wer rechtzeitig handelt, kann finanzielle Belastungen rechtssicher reduzieren oder sogar ganz vermeiden.

Was versteht man unter Elternunterhalt und wann kommt er zur Anwendung?

Elternunterhalt bezeichnet die gesetzliche Pflicht von Kindern, für den Lebensunterhalt ihrer Eltern aufzukommen, wenn diese dazu nicht mehr in der Lage sind. In der Praxis wird Elternunterhalt häufig im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit relevant. Die monatlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz liegen oft zwischen 2.000 und 5.000 Euro und überschreiten somit häufig die finanziellen Möglichkeiten der Eltern.

Bevor Kinder überhaupt in Anspruch genommen werden dürfen, müssen jedoch sämtliche eigenen Mittel der Eltern aufgebraucht werden. Dazu zählen Renten, Pensionen, Pflegeleistungen, Mieteinnahmen, Zinsen sowie vorhandenes Vermögen. Auch Ersparnisse müssen grundsätzlich bis auf einen Schonbetrag verwendet werden. Erst wenn danach noch eine Finanzierungslücke besteht, kann Elternunterhalt gefordert werden. Der Elternunterhalt ist damit stets „nachrangig“ und stellt die letzte Stufe der Finanzierung dar.

Gesetzliche Grundlagen und Umfang meiner Unterhaltspflicht

Die rechtliche Grundlage des Elternunterhalts findet sich in den §§ 1601 ff. BGB. Demnach sind Verwandte in gerader Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Dieser Grundsatz gilt nicht nur von Eltern zu Kindern, sondern auch umgekehrt.

Zugleich ist der Unterhaltsanspruch der Eltern absichtlich schwach ausgestaltet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Versorgung älterer Menschen in erster Linie durch Sozialleistungen und die Pflegeversicherung erfolgt.

Ein Unterhaltsanspruch gegen die Kinder entsteht daher meistens erst dann, wenn besonders hohe Pflegekosten anfallen. Zudem bestehen zahlreiche Schutzmechanismen zugunsten der Kinder, wie etwa Selbstbehalte, Freibeträge und der Vorrang der eigenen Familie.

Die Funktion des Sozialamts im Kontext des Elternunterhalts

Wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen und die Kinder (noch) keinen Unterhalt leisten, greift häufig das Sozialamt ein. Dieses trägt zunächst die ungedeckten Pflegekosten und überprüft anschließend, ob es die Aufwendungen von unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückfordern kann.

Wichtig zu wissen ist: Das Sozialamt hat keine weitergehenden Rechte als die Eltern selbst. Es kann den Elternunterhalt nicht einseitig festlegen oder per Verwaltungsakt verbindlich bestimmen. Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, muss auch das Sozialamt den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Besonders problematisch wird es, wenn eine sogenannte Rechtswahrungsanzeige zugestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind die Handlungsspielräume erheblich eingeschränkt.

Wann tritt eine Zahlungspflicht ein und wie wird sie ermittelt?

Eine Pflicht zur Zahlung von Elternunterhalt besteht lediglich, wenn das Kind in der Lage ist, Leistungen zu erbringen. Dabei sind sowohl das Einkommen als auch das Vermögen von Bedeutung. Zunächst prüfe ich, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, das über die eigene Altersvorsorge und einen angemessenen Notgroschen hinausgeht. Ist dies nicht der Fall, betrachte ich das laufende Einkommen.

Vom Einkommen können zahlreiche Belastungen abgezogen werden, wie etwa Kosten für die eigene Altersvorsorge, Kreditverpflichtungen, Ausgaben für ein selbstgenutztes Eigenheim sowie laufende Lebenshaltungskosten. Entscheidend ist der sogenannte Selbstbehalt, der das Existenzminimum des Kindes und seines Ehepartners schützt. Nur der Betrag, der diesen Selbstbehalt übersteigt, kann – in der Regel zur Hälfte – für den Elternunterhalt herangezogen werden.

Priorität der eigenen Kinder und das Sandwichproblem

Eigene Kinder haben beim Unterhalt grundsätzlich Vorrang vor den Eltern. Dieses Spannungsfeld wird häufig als Sandwichproblem bezeichnet: Das unterhaltspflichtige Kind steht finanziell zwischen der älteren und der jüngeren Generation.

Befinden sich meine eigenen Kinder noch in Ausbildung oder Studium, müssen deren Unterhaltsansprüche zuerst erfüllt werden. Diese mindern den möglichen Elternunterhalt erheblich oder schließen ihn vollständig aus.

Selbst bei guten Einkommensverhältnissen sind meine eigenen Kinder nicht auf das sozialhilferechtliche Existenzminimum zu verweisen. Somit ist der Elternunterhalt der schwächste Unterhaltsanspruch innerhalb der Familie.

Geschütztes Vermögen und zweckmäßige Vermögensgestaltung

Nicht jedes Vermögen kann für den Elternunterhalt herangezogen werden. Besonders geschützt sind Vermögenswerte, die der Altersvorsorge dienen, sowie angemessene Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben. Auch selbstgenutztes Wohneigentum erhält einen hohen Schutz und stellt oft die effektivste Form der Vermögenssicherung dar.

Entscheidend ist immer die Lebensführung, die bereits vor der Geltendmachung von Elternunterhalt bestand. Nachträgliche Vermögensverschiebungen sind rechtlich problematisch und können im Zweifelsfall rückgängig gemacht werden. Eine frühzeitige und durchdachte Vermögensplanung ist daher ein zentraler Baustein, um spätere Unterhaltsforderungen zu begrenzen.

Warum eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht entscheidend ist

Der Elternunterhalt stellt ein rechtlich komplexes und dynamisches Themenfeld dar. Die Rechtsprechung ist in Teilen uneinheitlich, und viele Fragen sind noch nicht endgültig geklärt. Fehler bei der Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit oder im Umgang mit dem Sozialamt können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Eine frühzeitige Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte im Familienrecht ermöglicht es mir, Risiken realistisch einzuschätzen, Gestaltungsspielräume zu nutzen und rechtskonform zu handeln. Besonders wichtig ist eine Beratung, bevor ein Pflegeheimaufenthalt bevorsteht oder eine Rechtswahrungsanzeige zugestellt wird.

Informieren Sie sich frühzeitig und sichern Sie Ihr Einkommen sowie Vermögen rechtlich ab. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte und Pflichten klar zu verstehen und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung zum Elternunterhalt.

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