Kontakt
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Maren Mengering. Immer für Sie da.
Adresse
An der Synagoge 3-5
50662 Frechen
Öffnungszeiten
Mo. – Do. 09:00 – 17:00 Uhr
Fr. 09:00 – 13:00 Uhr
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von der Einigung der Parteien ab. Wenn die Scheidung nur bestritten wird, dauert es 3 Jahre anstatt 1 Jahr. Falls die Parteien zusätzlich über Folgesachen wie den Versorgungsausgleich und das Sorgerecht streiten, kann das Verfahren mehrere Jahre dauern.
Die Entscheidung darüber hängt von den individuellen Umständen ab. Häufige Situationen, in denen Gerichte einen Härtefall annehmen, sind Drogen- und Alkoholmissbrauch, Gewalt in der Ehe sowie massive Beleidigungen und Erniedrigungen in Bezug auf Kinder. Untreue wird nur in seltenen Fällen als anerkannter Grund für einen Härtefall angesehen.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen wird individuell festgelegt und basiert auf den Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts. Entscheidend ist dabei immer das Einkommen des erwerbstätigen Partners. Die berechneten Ausgleichszahlungen richten sich dementsprechend nach dem Verdienstniveau.
Mo. – Do. 09:00 – 17:00 Uhr
Fr. 09:00 – 13:00 Uhr
© 2023 OMmatic