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Elterngeld im Ausland – Rechtliche Beratung für internationale Familien

Fachbeitrag im Familienrecht

Elterngeld im Ausland – Rechtsberatung für Familien mit internationalem Bezug

Das Elterngeld bildet zusammen mit dem Kindergeld eine grundlegende finanzielle Stütze für Familien. Die Voraussetzungen für den Anspruch sind in Deutschland eindeutig festgelegt, wobei die Antragstellung mit formalen Anforderungen einhergehen kann. Dabei müssen insbesondere Fristen eingehalten und unterschiedliche Nachweise vorgelegt werden.

Die Antragstellung für Elterngeld ist schon vor der Entbindung möglich. Nachdem ein Arzt das voraussichtliche Geburtsdatum bescheinigt hat, können die notwendigen Dokumente eingereicht werden. Dadurch erhalten werdende Eltern genügend Vorlauf, um sich rechtzeitig um ihre finanzielle Absicherung zu kümmern.

Bei Familien mit Wohnsitz oder beruflichen Bezügen zum Ausland ergibt sich die Fragestellung, wann der Elterngeldanspruch fortbesteht. Die jeweiligen persönlichen Verhältnisse sind hierbei ausschlaggebend. Ein Anspruch kann etwa dann gegeben sein, wenn Eltern von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden.

Als Rechtsanwalt im Familien- und Sozialrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihren Elterngeldanspruch mit Auslandsbezug zu gewährleisten.

Elterngeld und Ausland: Der Lebensmittelpunkt ist ausschlaggebend

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem März 2021 ist ein Elterngeldanspruch nur dann gegeben, wenn der ständige Lebensmittelpunkt annähernd gleichmäßig auf Deutschland und das Ausland verteilt ist. Ein bloßer Wohnsitz in Deutschland genügt nicht, sofern sich die anspruchsberechtigte Person vorwiegend außerhalb Deutschlands aufhält.

Der Anspruch auf Elterngeld erlischt bei:

  • Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland: Eine offizielle Wohnsitzverlegung ins Ausland führt zum Verlust des Elterngeldanspruchs.

  • Nur gelegentliche Aufenthalte in Deutschland: Vereinzelte Arzttermine oder die Instandhaltung einer deutschen Wohnung reichen für einen Elterngeldanspruch nicht aus.

  • Formaler Wohnsitz reicht nicht aus: Selbst bei Vorhandensein einer Wohnung in Deutschland gilt diese nicht automatisch als Wohnsitz, sofern sie nicht fortlaufend bewohnt wird.

Familien mit beruflichen oder privaten Auslandsverbindungen sollten rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um finanzielle Einbußen zu verhindern. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht kann in solchen Fällen für Klarheit sorgen.

Elterngeld während eines zeitlich begrenzten Aufenthalts außerhalb Deutschlands

Auch bei einem zeitweiligen Aufenthalt außerhalb Deutschlands kann unter bestimmten Bedingungen ein Elterngeldanspruch bestehen bleiben:

  • Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit außerhalb Deutschlands

  • Beschäftigung als Beamter

  • Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder vergleichbare Positionen (§ 1 Abs. 2 BEEG)

Anspruchsvoraussetzungen für Staatsangehörige aus EU/EWR und der Schweiz

Bürger aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können Elterngeld ausschließlich dann beanspruchen, wenn sie entweder

  • einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen oder

  • in Deutschland wohnhaft sind.

Weil Elterngeld als Familienleistung dem europäischen Recht unterliegt, finden überdies folgende Verordnungen Anwendung:

  • (EWG) Nr. 1408/71 betreffend die soziale Sicherheit,

  • (EWG) Nr. 574/72 betreffend die Koordinierung der Systeme,

  • (EG) Nr. 859/2003 betreffend die Anwendung auf Staatsangehörige aus Drittländern.

Elterngeld für Grenzgänger – Wer übernimmt die Zahlung?

Bei Eltern, die grenzüberschreitend leben oder arbeiten, gelten folgende Regelungen:

Vater

Mutter

Zuständiger Staat

Erwerbstätig im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz

Ohne Erwerbstätigkeit

Primär Ausland, eventuell Ausgleichszahlung durch Deutschland

Erwerbstätig im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz

Erwerbstätig in Deutschland

Primär Deutschland, eventuell Ausgleichszahlung durch das Ausland

Erwerbstätig in Deutschland

Ohne Erwerbstätigkeit

Allein Deutschland

Erwerbstätig in Deutschland

Erwerbstätig im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz

Primär Deutschland, eventuell Ausgleichszahlung durch das Ausland

Erwerbstätig im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz

Erwerbstätig im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz

Keine Leistung aus Deutschland

Elterngeld für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Für andere ausländische Elternteile besteht ein Elterngeldanspruch ausschließlich dann, wenn sie eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen, die sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt (§ 1 Abs. 7 BEEG).

Unsere Angebote für Eltern mit internationaler Verbindung

Als Rechtsanwalt im internationalen Familienrecht berate und vertrete ich Eltern, die trotz Auslandstätigkeit oder Wohnsitzverlegung ins Ausland Elterngeld beziehen möchten. Meine Unterstützung umfasst:

  • Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

  • Antragstellung und Durchsetzung von Elterngeldansprüchen

  • Klageverfahren bei ablehnenden Bescheiden deutscher Behörden

  • Rechtsberatung bei Selbstständigkeit, Entsendung & Grenzgängertätigkeit

  • Bestimmung zuständiger Behörden & Vermeidung finanzieller Einbußen

Ihr Anspruch auf Elterngeld erlischt nicht an der deutschen Grenze – ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen! Nehmen Sie Kontakt auf für eine persönliche Beratung zu Elterngeld mit Auslandsbezug.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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