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Elterngeld im Ausland – Rechtliche Beratung für internationale Familien

Fachbeitrag im Familienrecht

Elterngeld im Ausland – Rechtliche Beratung für internationale Familien

Elterngeld stellt neben dem Kindergeld eine essenzielle finanzielle Unterstützung für Familien dar. In Deutschland sind die Anspruchsvoraussetzungen klar geregelt, jedoch kann die Beantragung mit formalen Hürden verbunden sein. Insbesondere müssen Fristen beachtet und verschiedene Nachweise erbracht werden.

Ein Antrag auf Elterngeld kann bereits vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Sobald ein Arzt den voraussichtlichen Geburtstermin bestätigt hat, besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dies gibt werdenden Eltern ausreichend Zeit, um sich frühzeitig um die finanzielle Absicherung zu kümmern.

Für Familien mit Wohnsitz oder beruflichen Verbindungen ins Ausland stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf Elterngeld weiterhin besteht. Hier sind die individuellen Umstände entscheidend. So kann beispielsweise ein Anspruch auf Elterngeld bestehen, wenn Eltern als Beschäftigte eines deutschen Unternehmens ins Ausland entsendet werden.

Als Anwaltskanzlei für Familien- und Sozialrecht unterstütze ich Sie dabei, ihren Anspruch auf Elterngeld bei Auslandsbezug zu sichern.

Elterngeld und Ausland: Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (März 2021) besteht ein Anspruch auf Elterngeld nur, wenn der dauerhafte Lebensmittelpunkt annähernd gleichwertig zwischen Deutschland und dem Ausland aufgeteilt ist. Ein reiner Wohnsitz in Deutschland reicht nicht aus, wenn sich der Elterngeldberechtigte überwiegend im Ausland aufhält.

Der Elterngeldanspruch entfällt, bei:

  • Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland: Wer seinen Wohnsitz offiziell ins Ausland verlegt, verliert den Anspruch auf Elterngeld.

  • Nur gelegentliche Aufenthalte in Deutschland: Arztbesuche oder die Pflege einer Wohnung in Deutschland begründen keinen Elterngeldanspruch.

  • Formaler Wohnsitz reicht nicht aus: Auch wenn eine Wohnung in Deutschland besteht, zählt dies nicht automatisch als Wohnsitz, wenn sie nicht regelmäßig genutzt wird.

Familien mit beruflichen oder privaten Verbindungen ins Ausland sollten sich frühzeitig beraten lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht kann hier Klarheit schaffen.

Elterngeld bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

Eltern können auch dann Anspruch auf Elterngeld haben, wenn sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten – unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Ausland

  • Tätigkeit im Beamtenverhältnis

  • Entwicklungshelfer oder diesen gleichgestellte Personen (§ 1 Abs. 2 BEEG)

Anspruch für EU-/EWR-Bürger & Schweizer Staatsangehörige

Staatsangehörige aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben nur dann Anspruch auf Elterngeld, wenn sie entweder

  • in Deutschland erwerbstätig sind oder

  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Da das Elterngeld eine Familienleistung nach europäischem Recht ist, gelten zudem die Verordnungen:

  • (EWG) Nr. 1408/71 zur sozialen Sicherheit,

  • (EWG) Nr. 574/72 zur Koordinierung der Systeme,

  • (EG) Nr. 859/2003 zur Anwendung auf Drittstaatsangehörige.

Elterngeld für Grenzgänger – Wer zahlt?

Für Eltern, die in unterschiedlichen Ländern arbeiten oder wohnen, gilt:

Vater

Mutter

Zuständiges Land

Arbeitnehmer im EU-/EWR-Ausland oder Schweiz

Nicht erwerbstätig

Vorrangig Ausland, ggf. Differenzzahlung aus Deutschland

Arbeitnehmer im EU-/EWR-Ausland oder Schweiz

Arbeitnehmerin in Deutschland

Vorrangig Deutschland, ggf. Differenzzahlung aus dem Ausland

Arbeitnehmer in Deutschland

Nicht erwerbstätig

Ausschließlich Deutschland

Arbeitnehmer in Deutschland

Arbeitnehmerin im EU-/EWR-Ausland oder Schweiz

Vorrangig Deutschland, ggf. Differenzzahlung aus dem Ausland

Arbeitnehmer im EU-/EWR-Ausland oder Schweiz

Arbeitnehmerin im EU-/EWR-Ausland oder Schweiz

Kein Anspruch in Deutschland

Elterngeld für Drittstaatsangehörige

Andere ausländische Elternteile haben nur dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie über eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis verfügen, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt (§ 1 Abs. 7 BEEG).

Unsere Leistungen für Eltern mit Auslandsbezug

Als Anwälte für internationales Familienrecht beraten und vertreten wir Eltern, die Elterngeld trotz Auslandstätigkeit oder Umzug ins Ausland erhalten möchten. Unsere Unterstützung umfasst:

  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei grenzüberschreitendem Bezug

  • Beantragung und Durchsetzung von Elterngeldansprüchen

  • Klagen bei Ablehnung des Elterngelds durch deutsche Behörden

  • Rechtsberatung für Selbstständige, Entsandte & Grenzgänger

  • Ermittlung zuständiger Behörden & Vermeidung finanzieller Nachteile

Ihr Elterngeldanspruch endet nicht an der Landesgrenze – wir setzen Ihr Recht durch! Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zum Elterngeld im Ausland.

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