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Ihre Rechtsanwaltskanzlei Maren Mengering. Immer für Sie da.
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 09:00 – 17:00 Uhr
Mi und Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Bei den umfangreichen Anträgen und langen Verfahren passieren Fehler. Ein Anwalt für Sozialrecht ist häufig mit diesen Fehlerquellen konfrontiert:
Falsche Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung
Fehlerhafte Anrechnung von Einkommen, Unterhalt und Vermögen
Niedrige Regelsätze, aufgrund der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft
Fehlende Unterlagen
Kommt es zu Fehlern und werden Ihre Ansprüche auf Leistung deswegen gekürzt oder zu niedrig bemessen, sollten Sie sich dagegen wehren. Bei einem Widerspruch und einer Klage sollten Sie Folgendes beachten:
Widerspruchsverfahren
Gegen einen Verwaltungsakt können Sie einen Widerspruch einlegen
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist
Das umfasst jeden Bewilligungsbescheid, Ablehnungsbescheid, Änderungsbescheidung, Aufhebungsbescheid, Erstattungsbescheid, Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt, Sanktionsbescheid
Für die Einleitung eines Widerspruchsverfahrens müssen Sie binnen der Widerspruchsfrist (regelmäßig 1 Monat ab Zustellung des Bescheids) Widerspruch erheben
In der Rechtsbehelfsbelehrung wird auf die zuständige Behörde (in der Regel die Erlassbehörde, also das Jobcenter oder die Aufsichtsbehörde) angegeben.
Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unvollständig beziehungsweise fehlerhaft, verlängert sich die Frist für Rechtsbehelfe auf 1 Jahr.
Nach Einlegung des Widerspruchs erhalten Sie die Entscheidung der Behörde.
Entspricht die Behörde Ihrem Widerspruch und erhalten Sie einen Abhilfebescheid, wodurch der ursprüngliche Verwaltungsakt korrigiert oder ein Bewilligungsbescheid ergeht.
Ist die Behörde nicht überzeugt, ergeht einen Ablehnungsbescheid.
Äußert sich das Jobcenter lange nicht, können Sie gegen die Untätigkeit eine sogenannte Untätigkeitsklage einreichen.
In dringenden Fällen oder Notfällen (wie etwa drohender Obdachlosigkeit oder Gefährdung für Gesundheit oder wirtschaftlicher Existenz) kann auch die Wirkung des Verwaltungsaktes ausgesetzt sein oder ein Eilverfahren eingeleitet werden.
Klageverfahren
Gegen den Verwaltungsakt können Sie auch beim zuständigen Sozialgericht klagen.
In manchen Bundesländern müssen Sie zuvor erfolglos ein Widerspruchsverfahren (auch Vorverfahren) angestrengt haben.
Unter Umständen können Sie eine Prozesskostenhilfe beantragen.
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