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Ihre Rechtsanwaltskanzlei Maren Mengering. Immer für Sie da.
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 09:00 – 17:00 Uhr
Mi und Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Sie und Ihr/e Ex-Partner/in haben sich bereits auf eine Scheidung geeinigt? Es gibt kein böses Blut zwischen Ihnen und Sie wollen nur noch zügig und unkompliziert geschieden werden? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Kennzeichnend hierfür ist das beidseitige Begehren der Ehepartner, die Ehe aufzulösen.
Die einvernehmliche Scheidung bringt viele Vorteile. Sie kann kostengünstiger gestaltet werden und ist weniger zeitintensiv als eine strittige Scheidung oder gar eine Härtefallscheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Kosten eingespart werden, da sich nur der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, durch einen Anwalt vertreten lassen muss.
Suchen Sie noch nach einem optimalen Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Anwalt auf!
Die einvernehmliche Scheidung ist – sofern die Ehepartner sich darauf einigen, dass nur einer einen Rechtsanwalt beauftragt – die kostengünstigste Scheidungsoption. Die Kosten für eine Scheidung orientieren sich am Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und werden anhand des Verfahrenswert bestimmt. Zur Bestimmung des Verfahrenswertes wird grundsätzlich das 3-fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten zzgl. eines Aufschlags für die Durchführung des Versorgungsausgleichs herangezogen. Der Versorgungsausgleich ist von Amts wegen bei jeder Scheidung mit vorzunehmen. Sollten die Ehegatten nicht über regelmäßiges Einkommen verfügen, so wird ein Quartalsdurchschnitt für die Berechnung herangezogen.
Sollte einer der beiden Ehegatten nicht in der Lage sein, die Kosten zu tragen, kann ein Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
Suchen Sie noch nach einem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Bei mir sind Sie an der richtigen Stelle, sobald es um eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar geht. Ich gestalte den gesamten Verlauf vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur endgültigen Ehescheidung transparent und effektiv.
Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen vor.
Bei einem Scheidungsanwalt können Sie überprüfen lassen, ob Sie bereits alle Voraussetzungen erfüllen. Mögliche Unstimmigkeiten können so auch außergerichtlich beseitigt werden. Damit Ihre Scheidung so schnell wie möglich vollzogen wird, rufen Sie mich an und vereinbaren einen Beratungstermin!
Haben Sie sich mit Ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt, stellt sich meist die Frage, wie diese ablaufen wird. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie den ersten und schwierigsten Schritt schon getan.
Für die Scheidung einer Ehe ist das Familiengericht zuständig. Die Ehe wird nur auf Antrag geschieden. Um den Antrag auf Ehescheidung einreichen zu können, muss einer der Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein.
Der Anwalt wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele durchgehen und Sie transparent über die Rechtslage informieren. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen ebenfalls im Einvernehmen geregelt werden. Meist stellen sich – bereits bei Trennung – diese Fragen:
Sofern alle Scheidungsfolgen geklärt sind, wird nach Ablauf des Trennungsjahres mit der Einreichung des Scheidungsantrags der Scheidungsprozess eingeleitet. Nachdem die Dokumente vor Gericht geprüft wurden, wird ein Gerichtstermin festgesetzt, bei dem Sie beide erscheinen müssen und das Gericht die Ehe für geschieden erklärt.
Gerne erstelle ich Ihren Scheidungsantrag und vertrete Sie im Scheidungsprozess.
Falls Sie noch nach einem kompetenten und erfahrenen Anwalt für Ihre Scheidung suchen, stehe ich Ihnen zur Seite. Nicht nur juristisch betreue ich Sie auf höchstem Niveau, auch menschlich stehe ich Ihnen zur Seite. Neben Wut und Trauer stellt eine Scheidung auch immer einen hohen Kostenfaktor dar. Außerdem müssen viele (rechtliche) Dinge entschieden und geklärt werden, die einen großen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Besonders spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien nur schwer zu erkennen, geschweige denn in ihrem Umfang abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine außenstehende und fachliche Sicht notwendig, um Sie aufzuklären welche Folgen eine Scheidung oder auch schon eine Trennung mit sich bringt. Des Weiteren benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.
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