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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit für Familien bei der Namenswahl

Fachbeitrag im Familienrecht

Neues Namensrecht ab dem 1. Mai 2025 – Mehr Freiheit für Familien bei der Auswahl von Namen.

Am 1. Mai 2025 wird das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des internationalen Namensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185) in Kraft treten. Damit wird das bislang strenge und oft kritisierte bürgerlich-rechtliche Namensrecht in Deutschland modernisiert und an die Lebensrealität vieler Familien angepasst.

Für deutsche und binationalen Familien ergeben sich durch die Gesetzesänderung neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Namensführung in der Ehe, für Kinder und bei internationalen Ehen. Zukünftig können Familien flexibler entscheiden, welchen Ehenamen oder Geburtsnamen sie wählen möchten – eine bedeutende Erleichterung, insbesondere für Patchwork- und Mehrstaatenfamilien.

Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht zur Seite und unterstütze Sie kompetent und rechtssicher bei allen Fragen zur Namenswahl, Namensänderung und internationalen Namensführung.

Ab wann tritt das neue Namensrecht in Kraft und wen betrifft es?

Das überarbeitete Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und betrifft alle Personen, auf die das deutsche Namensrecht Anwendung findet. Dazu zählen nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch alle Personen mit ihrem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

An wen richten sich die Änderungen?

  • Alle Eheschließungen und Geburten, die ab dem 1. Mai 2025 stattfinden

  • Bestandsfälle: Auch bestehende Ehenamen und Geburtsnamen können durch die Überleitungsvorschrift in Artikel 229 § 67 EGBGB (n.F.) angepasst werden.

  • So können zum Beispiel Ehepaare, die bereits vor dem 1. Mai 2025 verheiratet sind, künftig eine neue Namensbestimmung vornehmen.

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Hinblick auf das neue Namensrecht 2025 – sei es bei Eheschließungen, Geburten oder nachträglichen Namensanpassungen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – ich prüfe, wie Sie die neuen Freiheiten optimal für Ihre Familie nutzen können.

Wesentliche Neuerungen im Namensrecht 2025 – Einführung von echten Doppelnamen für Ehepartner und Kinder

Ab dem 1. Mai 2025 bietet das neue Namensrecht Familien deutlich mehr Freiheiten bei der Auswahl ihrer Namen. Eine der zentralen Änderungen ist die Einführung von echten Doppelnamen – sowohl für Ehepaare als auch für Kinder.

Doppelnamen für Ehepaare

  • In Zukunft können Ehepaare ihren Ehenamen als Doppelnamen festlegen.

    • Sie haben die Möglichkeit, die Nachnamen oder Geburtsnamen beider Partner miteinander zu kombinieren – mit oder ohne Bindestrich.

    • Diese Option gab es bisher nicht. Die bisherigen Vorschriften erlaubten lediglich die Festlegung eines einzelnen Ehenamens.

  • Beispiele (fiktives Ehepaar Schneider, geb. Weber, und Fischer):

    • Schneider-Fischer

    • Fischer-Schneider

    • Weber-Fischer

    • Fischer-Weber

  • Eltern haben künftig die Möglichkeit, ihrem Kind einen Doppelnamen zu geben, der aus beiden Familiennamen besteht – selbst wenn sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind.

  • Besonders wichtig: Auch bereits verheiratete Paare können ihren Kindern nun nachträglich einen Doppelnamen geben – unabhängig von der bestehenden Namenswahl.

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des internationalen Namensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185) in Kraft. Dadurch wird das bisher strenge und häufig kritisierte bürgerlich-rechtliche Namensrecht in Deutschland modernisiert und an die Lebensrealität vieler Familien angepasst.

Für deutsche und binationalen Familien eröffnen sich durch die Gesetzesänderung neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Namensführung in der Ehe, für Kinder und bei internationalen Ehen. Künftig können Familien flexibler entscheiden, welchen Ehenamen oder Geburtsnamen sie wählen möchten – eine wichtige Erleichterung, insbesondere für Patchwork- und Mehrstaatenfamilien.

Ich begleite Sie sicher und rechtssicher bei allen Fragen rund um Namenswahl, Namensänderung und internationale Namensführung.

Erleichterte Namensänderung für Stiefkinder und Kinder aus Scheidungen – Änderungen im Namensrecht 2025

Das neue Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bietet für Stief- und Scheidungskinder erhebliche Erleichterungen bei der Änderung des Namens. Dadurch erhalten Familien mehr Spielraum, um Namenssituationen an veränderte Lebensbedingungen anzupassen.

  • Rückgängigmachen einer Einbenennung für Stiefkinder:

    • In Zukunft wird es für Stiefkinder einfacher, eine zuvor vorgenommene Einbenennung rückgängig zu machen.

    • Hat ein Kind den Namen des Stiefelternteils angenommen, kann es bei der Auflösung der Ehe oder wenn es nicht mehr im Haushalt der Stieffamilie lebt, einfacher zu seinem ursprünglichen Familiennamen zurückkehren.

  • Auch für Kinder getrennt lebender Eltern gibt es Änderungen:

    • Wenn ein Elternteil nach der Scheidung den Ehenamen ablegt und wieder seinen Geburtsnamen annimmt, kann das Kind – vorausgesetzt, es lebt in dessen Haushalt – künftig den neuen Familiennamen übernehmen.

    • Die Voraussetzungen dafür sind:

      • Das Kind muss der Namensänderung zustimmen, sofern es mindestens fünf Jahre alt ist.

      • Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder wenn der andere Elternteil weiterhin sorgeberechtigt ist, kann die Namensänderung nicht gegen dessen Willen durchgeführt werden, falls das Kind den Namen trägt.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht stehe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Namensänderung für Kinder, Einbenennung und den rechtlichen Voraussetzungen zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – ich begleite Sie rechtssicher bei der Namensänderung nach Trennung, Scheidung oder im Rahmen der Stiefelternschaft.

Namensänderung für Volljährige – Erneute Optionen im Namensrecht ab 2025

Ab dem 1. Mai 2025 wird das neue Namensrecht in Kraft treten, das es Volljährigen erstmals ermöglicht, ihren Geburtsnamen eigenständig und ohne einen familienrechtlichen Anlass zu ändern. Diese Änderung kann direkt durch eine Erklärung beim Standesamt erfolgen – eine Eheschließung, Scheidung oder Adoption ist nicht mehr erforderlich.

  • Neue Möglichkeiten zur Änderung des Geburtsnamens

In Zukunft kann ich als Volljähriger:

  • Vom Namen eines Elternteils zum Namen des anderen Elternteils wechseln, falls ich als Minderjähriger nur den Familiennamen eines Elternteils erhalten habe.

  • Einen Doppelnamen aus den Namen beider Elternteile annehmen, selbst wenn ich als Kind nur den Namen eines Elternteils geführt habe.

  • Einen mehrgliedrigen Namen auf einen eingliedrigen Familiennamen verkürzen, sofern ich den mehrgliedrigen Namen bereits im Kindesalter geführt habe.

  • Auch weiterhin bestehende Möglichkeiten

    • Zusätzlich zu den neuen vereinfachten Änderungsoptionen bestehen auch die bisherigen bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Wege zur Namensänderung fort.

    • Zum Beispiel aus einem wichtigen Grund oder durch behördliche Genehmigung.

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten der Namensänderung, den rechtlichen Voraussetzungen und begleite Sie bei der Erklärung vor dem Standesamt. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung – ich unterstütze Sie sicher und diskret bei Ihrer Namensänderung.

Geschlechtsbezogene Familiennamen und das Namensrecht gemäß friesischer und dänischer Tradition – Neuerungen ab 2025

Das neue Namensrecht, welches am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bringt bedeutende Veränderungen für Personen mit kulturellem oder sprachlichem Hintergrund, insbesondere für Mitglieder des sorbischen Volkes, der friesischen Volksgruppe und der dänischen Minderheit in Deutschland.

  • Geschlechtsangepasste Namensformen – beispielsweise nach sorbischer Tradition

    • In Zukunft wird es möglich sein, eine geschlechtsangepasste Form des Geburts- oder Ehenamens zu wählen.

    • Ein Beispiel aus der sorbischen Tradition:

    • Aus Novak kann für Frauen Novakowa werden.

    • Diese Option steht nicht nur Angehörigen des sorbischen Volkes offen, sondern auch anderen Personen, sofern die Namensanpassung ihrer Herkunft oder der Namensherkunft entspricht und dies in der Rechtsordnung eines anderen Staates vorgesehen ist.

  • Das neue Namensrecht bezieht auch die friesische Namenstradition mit ein:

    • Patronymische Namen (abgeleitet vom Vornamen des Vaters), z.B. Petersen von Peter

    • Ebenso sind matronymische Namen möglich, wie zum Beispiel Mariken, abgeleitet vom Vornamen der Mutter Marike.

  • Für die dänische Minderheit gilt künftig, dass Kindern Geburtsdoppelnamen ohne Bindestrich verliehen werden können.

    • Der erste Namensbestandteil darf der Name eines nahen Angehörigen sein – beispielsweise der Großmutter:

    • Ein Beispiel: Jørgensen Mikkelsen, wobei Jørgensen auf den Familiennamen der Großmutter verweist.

Das Namensrecht 2025 bietet neue, kulturell sensible Möglichkeiten für die Namenswahl. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie umfassend zu: geschlechtsangepassten Namensformen, der Namenswahl nach friesischer oder dänischer Tradition sowie rechtskonformen Namensänderungen im Rahmen kultureller Zugehörigkeit.

Keine Verpflichtung zur Namensänderung nach der Erwachsenenadoption – Mehr Entscheidungsfreiheit im neuen Namensrecht 2025.

Das neue Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bringt bedeutende Änderungen für Erwachsenenadoptionen mit sich. Zukünftig besteht kein automatischer Zwang mehr zur Änderung des Familiennamens nach einer Adoption im Erwachsenenalter.

  • Adoptierte Volljährige haben künftig folgende Optionen:

    • Beibehaltung des bisherigen Familiennamens

    • Annahme des Familiennamens der adoptierenden Person

    • Bildung eines Doppelnamens, der den bisherigen und den Namen der annehmenden Person kombiniert – mit oder ohne Bindestrich

  • Diese Änderung stärkt die Selbstbestimmung adoptierter Volljähriger und berücksichtigt, dass sie häufig bereits eine gefestigte Identität mit ihrem bisherigen Namen entwickelt haben.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend zu den neuen Regelungen, kläre über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf und begleite Sie sicher durch den Namensänderungsprozess. Jetzt unverbindliche Beratung vereinbaren – ich unterstütze Sie bei Ihrer individuellen Namensentscheidung nach Erwachsenenadoption.

Internationales Namensrecht und Namensänderung ab 2025 – Wichtige Informationen für Familien

Mit dem neuen Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, ändern sich auch wesentliche Bestimmungen zum internationalen Namensrecht sowie zur praktischen Durchführung von Namensänderungen. Die Reform führt zu mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und individuellen Wahlmöglichkeiten, insbesondere für binationalen Familien, Doppelstaatler und Migranten.

  • Internationales Namensrecht – neue Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

    • Ab 2025 wird das anwendbare Namensrecht im internationalen Rahmen hauptsächlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt einer Person bestimmt – nicht mehr automatisch nach ihrer Staatsangehörigkeit.

    • Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit bestehen, das Namensrecht des Heimatstaates frei zu wählen.

    • Diese Änderung bietet mehr Rechtssicherheit für binationalen Familien, Mehrstaatler und Personen mit Migrationshintergrund, die ihre Namensführung an ihre Lebensrealität anpassen möchten.

  • Wo kann ich eine Namensänderung vornehmen?

    • Alle Namensänderungen, sei es im Rahmen der Eheschließung, Adoption, Einbenennung, Doppelnamen oder internationale Anpassung, erfolgen künftig beim örtlich zuständigen Standesamt.

    • Wichtig: Nach der erfolgreichen Namensänderung muss ich auch alle amtlichen Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Versicherungskarten aktualisieren.

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie persönlich und umfassend zu den neuen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Abläufen der Namensänderung. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung – ich sorge für Klarheit und Rechtssicherheit bei Ihrer Namensänderung nach deutschem und internationalem Recht.

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