Internationale Zuständigkeit bei Sorge- und Umgangsverfahren

Bei internationalen Sorge- und Umgangsverfahren ist in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes entscheidend für die Zuständigkeit und das anwendbare Recht. Innerhalb der EU gelten spezielle Verordnungen, international insbesondere das Haager Kinderschutzübereinkommen. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen hängen vom jeweiligen Staat ab. Grenzüberschreitende Fälle erfordern daher eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Einvernehmliche Scheidung: Schnell, kostengünstig und ohne Rosenkrieg

Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht mir eine zügige, kostengünstige Trennung ohne Streitigkeiten. Bei Übereinstimmung genügt ein Rechtsanwalt, was mir Zeit und Kosten spart – für einen unkomplizierten Neuanfang ohne langwierige Konflikte. Hier erhalten Sie weitere Informationen!

Fehlender Sex in der Ehe – Kein Scheidungsgrund

Der EGMR entschied, dass fehlende sexuelle Intimität kein Scheidungsgrund ist. Ehepartner dürfen frei über Intimität entscheiden. Dieses Urteil beeinflusst künftige Scheidungsverfahren in Europa erheblich. Erfahren Sie hier mehr!